So funktioniert die Hauptfeststellung

Die erste Hauptfeststellung erfolgt zum Stichtag 1.1.2022. Das bedeutet, das Finanzamt legt den Wert des Grundbesitzes fest, den er am 1.1.2022 hat. Wann die ersten Feststellungsbescheide ergehen, steht jedoch noch nicht fest.

Das passiert bei der Hauptfeststellung

Bisher existieren nur die alten Einheitswerte aus den Jahren 1964 bzw. 1935. Viele Werte, die für die Neubewertung 2022 benötigt werden, sind zwar bekannt. Trotzdem ist der Aufwand in der ersten Bewertungsrunde enorm. Denn jedes Grundstück in Deutschland muss geprüft werden. Und das sind immerhin rund 36 Millionen.

Im Rahmen der Hauptfeststellung fordert das Finanzamt die Steuerpflichtigen dazu auf, eine Grundsteuererklärung („Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“) abzugeben.

Wichtig

Im Wege der Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung zur Abgabe der Grundsteuererklärung in der Zeit vom 1.7.2022 bis spätestens zum 31.01.2023 aufgefordert, sodass für die Hauptfeststellung zum 1.1.2022 sieben Monate für die Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung stehen.

Anschließend berechnet das Finanzamt anhand der ihm vorliegenden Daten und der Angaben aus der Grundsteuererklärung den Grundsteuerwert, also den Wert des Grundbesitzes, der ja für die Ermittlung der Grundsteuer benötigt wird.

Welche Zeitpunkte sind wichtig?

Der erste wichtige Zeitpunkt ist der 1.1.2022. Der Wert, den das Grundstück zu diesem Hauptfeststellungszeitpunkt hat, fließt in die Berechnung des Grundsteuerwerts und damit der Grundsteuer ein. Sobald das Finanzamt den Grundsteuerwert ermittelt hat, versendet es einen Feststellungsbescheid. Dieser informiert den Grundbesitzer über den Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und den Steuermessbetrag.

Der nächste wichtige Termin ist der 1.1.2025. Ab diesem Termin verschicken die Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide.

Wer will, kann sich auch schon den 1.1.2029 vormerken: Zu diesem Stichtag findet die nächste Hauptfeststellung im Bundesmodell statt.

  • 2022

    Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet (Hauptfeststellungszeitpunkt).

  • 1.7.

    Ab dem 1. Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Nach Erklärungsabgabe erlässt das Finanzamt zwei Bescheide, in denen u.a. der Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt und der Steuermessbetrag festgesetzt wird.

  • 2023

    Fristverlängerung

    Erst in 2023 endet die Abgabefrist.

  • 31.1.

    Fristende

    Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023.

  • Sobald die neuen Grundsteuerwerte feststehen, erfolgt voraussichtlich eine Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden für die Jahre ab 2025, um die von der Politik gewünschte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform herbeizuführen.

  • 2025

    Erhebung der neuen Grundsteuer

    Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer durch die Gemeinden erhoben.

Wann erhalten Grundstückseigentümer den ersten Bescheid?

Wann genau die Finanzämter die Feststellungsbescheide verschicken werden, steht noch nicht fest. Da die Steuererklärungen ab dem 1.7.2022 abgegeben werden können, ist mit einer Versendung der ersten Feststellungsbescheide in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu rechnen. Bis spätestens Ende 2024 sollten alle Feststellungsbescheide zum Stichtag 1.1.2022 erlassen worden sein. Denn ab 1.1.2025 wollen die Gemeinden ja schon ihre Grundsteuerbescheide versenden. Vorher müssen sie aber noch prüfen, ob und inwieweit sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Die Finanzämter werden deshalb bemüht sein, möglichst bald ihre Feststellungsbescheide zu erlassen, damit es bei den Grundsteuerbescheiden nicht zu Verzögerungen kommt.

Gut zu wissen:

Die bisherigen Grundsteuerbescheide gelten nur bis zum 31.12.2024 und werden dann automatisch kraft Gesetz aufgehoben. Damit erlischt auch die Zahlungspflicht der Grundbesitzer – bis die Gemeinde einen neuen Grundsteuerbescheid erlässt.

Ausblick

Wann, wie, was … es gibt noch so einige Unklarheiten im zeitlichen Ablauf. Ein kleiner Trost für alle Beteiligten: Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass spätestens bis zum Inkrafttreten der Reform die Daten für alle Länder über das Internet abrufbar sein werden, sodass sich der administrative Aufwand damit deutlich verringert. Die Aktualisierung der Bewertung soll dann nach den Vorstellungen der Finanzverwaltung alle sieben Jahre weitgehend automatisch erfolgen.