• 2022

    Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet (Hauptfeststellungszeitpunkt).

  • 1.7.

    Ab dem 1. Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Nach Erklärungsabgabe erlässt das Finanzamt zwei Bescheide, in denen u.a. der Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt und der Steuermessbetrag festgesetzt wird.

  • 2023

    Fristverlängerung

    Erst in 2023 endet die Abgabefrist.

  • 31.1.

    Fristende

    Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023.

  • Sobald die neuen Grundsteuerwerte feststehen, erfolgt voraussichtlich eine Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden für die Jahre ab 2025, um die von der Politik gewünschte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform herbeizuführen.

  • 2025

    Erhebung der neuen Grundsteuer

    Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer durch die Gemeinden erhoben.