Grundsteuererklärung 2022
Für etwa 35 Millionen Grundstücke und Immobilien muss dieses Jahr eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Gemeint ist damit insbesondere die sog. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. So lautet nämlich die exakte Bezeichnung in den meisten Bundesländern. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte für die Abgabe der Grundsteuererklärung zusammen.
Abgabefrist
In allen Bundesländern können die Grundsteuererklärungen seit dem 1. Juli 2022 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Abgabefrist endet bereits am 31. Januar 2023, sodass insgesamt nur wenige Monate für die Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung stehen.
Wichtig:
Mit Ausnahme von Bayern ist die Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Abgabe in Papierform ist nur auf Antrag und in Ausnahmefällen zulässig.
Angaben und Unterlagen
Je nachdem in welchem Bundesland das Grundstück liegt, ist entweder das Bundesmodell oder eines der Ländermodelle anzuwenden. Davon ist abhängig, welche Angaben in der Grundsteuererklärung zu machen sind und welche Unterlagen benötigt werden. In dem Artikel zu den benötigten Angaben für die Grundsteuererklärung ist je nach Bundesland zusammengefasst, welche Daten benötigt werden und welchen Unterlagen diese entnommen werden können. In einigen Bundesländern werden seit dem Frühjahr auch Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versandt, aus denen sich teilweise die für die Grundsteuererklärung erforderlichen Angaben ergeben.
Formulare
Für das Bundesmodell und einige Ländermodelle wurden bereits Formulare für die Grundsteuererklärung veröffentlicht. Diese sind dafür geeignet, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Überblick zu verschaffen, welche Daten abgefragt werden.
Achtung:
Da in den meisten Fällen eine Erklärungsabgabe in Papierform nicht zulässig ist, dienen die Formulare derzeit vorwiegend Informationszwecken.
Die Details zu den Eintragungen auf dem Hauptvordruck der Grundsteuererklärung sowie der Anlage Grundstück etc., finden sich in den jeweiligen Bereichen.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist
In den meisten Fällen sind die Grundstückseigentümer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Allerdings gibt es auch Besonderheiten zu berücksichtigen, z.B. bei einem unterjährigen Verkauf des Grundstücks oder der Immobilie oder im Falle von Erbbaurechten. Die Details dazu sind in dem Artikel zu den Erklärungspflichtigen zusammengefasst.
Ablauf
Der Ablauf der Grundsteuerreform, von der Erklärungsabgabe bis zum Bescheid über die neue Grundsteuer, ergibt sich aus folgender Grafik:

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