Grundsteuererklärung 2022

Für etwa 35 Millionen Grundstücke und Immobilien muss dieses Jahr eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Gemeint ist damit insbesondere die sog. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. So lautet nämlich die exakte Bezeichnung in den meisten Bundesländern. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte für die Abgabe der Grundsteuererklärung zusammen.

Abgabefrist

In allen Bundesländern können die Grundsteuererklärungen seit dem 1. Juli 2022 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Abgabefrist endet bereits am 31. Januar 2023, sodass insgesamt nur wenige Monate für die Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung stehen.

Wichtig:

Mit Ausnahme von Bayern ist die Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Abgabe in Papierform ist nur auf Antrag und in Ausnahmefällen zulässig.

Angaben und Unterlagen

Je nachdem in welchem Bundesland das Grundstück liegt, ist entweder das Bundesmodell oder eines der Ländermodelle anzuwenden. Davon ist abhängig, welche Angaben in der Grundsteuererklärung zu machen sind und welche Unterlagen benötigt werden. In dem Artikel zu den benötigten Angaben für die Grundsteuererklärung ist je nach Bundesland zusammengefasst, welche Daten benötigt werden und welchen Unterlagen diese entnommen werden können. In einigen Bundesländern werden seit dem Frühjahr auch Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versandt, aus denen sich teilweise die für die Grundsteuererklärung erforderlichen Angaben ergeben.

Formulare

Für das Bundesmodell und einige Ländermodelle wurden bereits Formulare für die Grundsteuererklärung veröffentlicht. Diese sind dafür geeignet, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Überblick zu verschaffen, welche Daten abgefragt werden.

Achtung:

Da in den meisten Fällen eine Erklärungsabgabe in Papierform nicht zulässig ist, dienen die Formulare derzeit vorwiegend Informationszwecken.

Die Details zu den Eintragungen auf dem Hauptvordruck der Grundsteuererklärung sowie der Anlage Grundstück etc., finden sich in den jeweiligen Bereichen.

Wer zur Abgabe verpflichtet ist

In den meisten Fällen sind die Grundstückseigentümer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Allerdings gibt es auch Besonderheiten zu berücksichtigen, z.B. bei einem unterjährigen Verkauf des Grundstücks oder der Immobilie oder im Falle von Erbbaurechten. Die Details dazu sind in dem Artikel zu den Erklärungspflichtigen zusammengefasst.

Ablauf

Der Ablauf der Grundsteuerreform, von der Erklärungsabgabe bis zum Bescheid über die neue Grundsteuer, ergibt sich aus folgender Grafik:

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Die neue Grundsteuer auf einen Blick

Weitere Themen

Wie kann ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine dieser Möglichkeiten ist die elektronische Übermittlung über ELSTER, dem Online-Portal der Finanzbehörden, für das ein Benutzerkonto Voraussetzung ist. Ohne eigenes ELSTER-Konto ist eine Übermittlung auch mithilfe privater Softwareanbieter möglich. Noch einfacher ist es, einen Steuerberater mit der Abgabe zu beauftragen. Ansonsten könen auch Angehörige die Erklärung u.a. für ihre Großeltern, Eltern oder Geschwister übermitteln. Ist die elektronische Abgabe unzumutbar, kann die Erklärung auf Antrag in Härtefällen in Papierform beim Finanzamt eingericht werden. Eine Ausnahme ist Bayern, wo jedermann die Erklärung entweder elektronisch oder in Papier abgeben kann.

Bis wann muss die Grundsteuererklärung 2022 abgegeben werden?

Bereits seit dem 1. Juli 2022 haben Eigentümer die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Entsprechende Allgemeinverfügungen wurden von allen Bundesländern bekanntgemacht.

Welche Daten werden für die Grundsteuererklärung benötigt?

Im Bundesmodell werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer, die Eigentumsverhältnisse, Lage und Bezeichnung des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert sowie Grundstücksart und Baujahr des Gebäudes benötigt. Für Wohngrundstücke ist zusätzlich die Wohn- und teilweise auch die Nutzfläche anzugeben. Bei allen anderen Grundstücksarten muss außerdem die Gebäudeart und die Brutto-Grundfläche angegeben werden.

Kann man die Grundsteuererklärung selber machen?

Neben ELSTER gibt es verschiedene Softwareprodukte, z.B. WISO Grundsteuer, Grundsteuerwert.de oder LAMA.immo, die es einfach ermöglichen, die Grundsteuererklärung selbst zu erstellen und ohne eigenes ELSTER-Zertifikat an das Finanzamt zu übermitteln. Wie sinnvoll das ist, hängt vom persönlichen Kenntnisstand und auch von der Schwierigkeit des jeweiligen Falles ab. Wer sich unsicher ist und über wenig Zeit verfügt, kann alternativ einen Steuerberater beauftragen.

Mit welcher Alternative zu ELSTER kann ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Grundsteuererklärung muss nicht zwingend über ELSTER abgegeben werden. Stattdessen gibt es neben der Erstellung durch einen Steuerberater weitere Alternativen. Ein Beispiel ist das Angebot "Grundsteuererklärung für Privateigentum", über das Erklärungen im Bundesmodell vereinfacht abgegeben werden können. Darüber hinaus gibt es private Softwareanbieter, die die Erklärungsabgabe auch ohne ELSTER-Zertifikat und mit vielen Hilfestellungen ermöglichen. Dazu zählen z.B. die Angebot WISO Grundsteuer, Grundsteuerwert.de oder LAMA.immo.

Benötige ich ein ELSTER-Zertifikat, um die Grundsteuererklärung abgeben zu können?

Um die Grundsteuererklärung über ELSTER zu übermitteln, wird meist eine Zertifikatsdatei benötigt. Dieses erhält man nach der Registrierung eines Benutzerkontos bei ELSTER. Anschließend schickt das Finanzamt die Aktivierungsdaten per Post und E-Mail zu. Einfacher, schneller und ohne eigenes ELSTER-Zertifikat geht die Erklärungsabgabe mit Hilfe privater Softwareanbieter oder bei Beauftragung eines Steuerberaters.

Wie fülle ich die Grundsteuererklärung aus?

In fast allen Bundesländern muss die Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch abgegeben werden. Die Formulare sind dementsprechend per Elster oder mit einer anderen Steuersoftware auszufüllen. Nur in Härtefällen und auf Antrag können die Vordrucke per Hand oder am Computer ausgefüllt werden. Welche Angaben zu machen sind, erfahren Sie u.a. in diesem Bereich der Website.