Anlage Grundstück zur Grundsteuererklärung
Die Anlage Grundstück ist der Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) für alle unbebauten und bebauten Grundstücke beizufügen, sofern es sich nicht ausnahmsweise um einen Betrieb der Land-und Forstwirtschaft handelt. Je nach Bundesland kann sich das Formular unterscheiden, abhängig davon ob das Bundesmodell oder eines der Ländermodelle anzuwenden ist.
Bundesmodell
Die für das Bundesmodell erforderlichen Eintragungen in der Anlage Grundstück hängen von der Grundstücksart ab, also danach ob es sich um ein unbebautes Grundstück, Wohngrundstück oder ein Nichtwohngrundstück handelt.
Bei unbebauten Grundstücken genügen neben der Auswahl der Grundstücksart die ab Zeile 4 einzutragenden Angaben zum Grund und Boden (u.a. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert). Bei Wohngrundstücken sind ab Zeile 7 zusätzliche Angaben für die Berechnung der Grundsteuer im Ertragswertverfahren erforderlich. Dazu zählen beispielsweise folgende Angaben:
- Baujahr
- Anzahl der Wohnungen
- Wohnfläche / Nutzfläche
- Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
Für im Sachwertverfahren zu bewertende Nichtwohngrundstücke (z.B. Geschäftsgrundstücke) sind ab Zeile 20 u.a. die Gebäudeart, das Baujahr und die Bruttogrundfläche anzugeben.
Ländermodelle
Für in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gelegene Grundstücke (Grundvermögen) werden die grundstücksbezogenen Angaben ebenfalls in der Anlage Grundstück zur Grundsteuererklärung abgefragt. Je nach Bundesland gehören dazu u.a. folgende Angaben:
- Grundbuchangaben
- Grundstücksflächen
- Wohn- und Nutzfläche
Details zu den einzelnen Angaben
Die Details zu den einzelnen Feldern sind in den jeweiligen Artikeln zusammengetragen. Dort finden sich auch Hinweise, welchen Unterlagen die jeweiligen Angaben entnommen werden können. Handelt es sich um Grundstücke mit einer großen Anzahl Wohnungen, Gebäuden, Gebäudeteilen oder Flurstücken, kann es erforderlich sein, diese Angaben in einer zusätzlichen Anlage aufzuführen.
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