Das Grundsteuergesetz sieht verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen die Grundsteuer fällig wird (§ 28 GrStG).
Was bedeutet „Fälligkeit“ überhaupt?
Fälligkeit bedeutet grundsätzlich, dass einerseits der Schuldner zahlen muss, andererseits der Gläubiger die Bezahlung fordern kann.
Ist eine Steuer zu einem bestimmten Tag fällig, muss sie bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet werden. Das bedeutet für die Grundsteuer: Wird sie am 1.7. fällig, muss der entsprechende Betrag grundsätzlich an diesem Tag bei der Gemeinde eingehen.
Der Grundfall
Die Grundsteuer wird normalerweise in vierteljährlichen Raten gezahlt (§ 28 Abs. 1 GrStG), Fälligkeitszeitpunkte sind der
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Bis zu diesen Daten muss der Steuerpflichtige jeweils ein Viertel des Jahresbetrags der Grundsteuer bezahlen.
Gut zu wissen
Eine monatliche Zahlung sieht das Grundsteuergesetz nicht vor. Im Einzelfall kann eine Gemeinde jedoch im Rahmen einer Stundung monatliche Ratenzahlungen zulassen.
Ausnahme 1: Kleinbeträge
Beträgt die Grundsteuer in einem Jahr maximal 15 Euro, darf der Steuerschuldner diese in einem Jahresbetrag bezahlen. Fälligkeitszeitpunkt ist dann der 15.8.
Liegt die Grundsteuer im Jahr bei maximal 30 Euro, sind zwei Raten vorgesehen. Die erste wird zum 15.2. fällig, die zweite zum 15.8.
Gut zu wissen
Diese Ausnahmen für Kleinbeträge gelten nur, wenn die Gemeinde diese entsprechend geregelt hat. Sie kann dies tun, muss aber nicht (§ 28 Abs. 2 GrStG).
Ausnahme 2: Antrag des Steuerschuldners
Der Steuerschuldner darf die Grundsteuer in einem Jahresbetrag bezahlen, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt (§ 28 Abs. 3 GrStG). Die Höhe der Grundsteuer spielt hier keine Rolle. Fälligkeitszeitpunkt ist in diesem Fall der 1.7.
Wichtig
Der Antrag muss spätestens bis zum 30.9. des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden.
Beispiel
Der Steuerschuldner möchte ab dem Jahr 2027 seine Grundsteuer jährlich bezahlen. Den entsprechenden Antrag muss er bis zum 30.9.2026 bei der Gemeinde stellen. Die Grundsteuer für das Jahr 2027 wird am 1.7.2027 fällig.
Will der Steuerschuldner zur vierteljährlichen Zahlung zurückkehren, ist das kein Problem. Auch hier ist aber wieder ein rechtzeitiger Antrag bis zum 30.9. des vorangegangenen Jahres erforderlich.
Praxistipp
Geht der Antrag erst nach dem 30.9. bei der Gemeinde ein, kann man nur auf die Kulanz des Sachbearbeiters hoffen. Soweit die internen behördlichen Abläufe es zulassen, darf dieser nämlich auch einen verspäteten Antrag noch akzeptieren. Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht.
Welche Folgen hat eine verspätete Zahlung?
Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag fällig. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis beträgt dieser Zuschlag 1 % des geschuldeten Steuerbetrags. Dieser wird vorher noch auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet (§ 240 AO).
Beispiel
Der Steuerschuldner muss zum 1.7. eine Grundsteuer in Höhe von 520 Euro bezahlen. Er zahlt jedoch erst Ende Juli. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % von 500 Euro (abgerundet), also 5 Euro.
Wichtig
Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen müssen keine Säumniszuschläge bezahlt werden. Das ist die sogenannte Zahlungsschonfrist. Wer also die Fälligkeit nur ein wenig überschreitet, zum Beispiel weil eine Überweisung länger dauert als gedacht oder ein Feiertag dazwischen kommt, zahlt keine Strafe.
Wann gilt die Grundsteuer als bezahlt?
Wer seine Grundsteuerschuld per Überweisung begleicht, sollte beachten: Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem der Betrag dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben wird.
Daueraufträge und Überweisungen sollten deshalb so terminiert sein, dass die geschuldete Grundsteuer möglichst am Fälligkeitstag oder wenigstens innerhalb der Zahlungsschonfrist bei der Gemeinde ankommt.
Praxistipp
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung gilt die Grundsteuer immer als am Fälligkeitstag entrichtet. Das gilt selbst dann, wenn die Gemeinde die Grundsteuer erst fünf oder sieben Tage später abbucht.
Beispiel
Die Grundsteuer ist am 15.2. fällig. Die Gemeinde zieht den fälligen Betrag erst am 21.2. ein. Trotzdem gilt die Grundsteuer als fristgerecht bezahlt, Säumniszuschläge dürfen nicht erhoben werden.
Gut zu wissen
Fällt der Tag der Fälligkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Dementsprechend kann sich auch die Zahlungsschonfrist verschieben.
Beispiel
Die Grundsteuer ist am 1.7. fällig. Im Jahr 2023 fällt dieser Tag auf einen Samstag. Die Fälligkeit verschiebt sich deshalb auf den nächsten Werktag. Das ist Montag, der 3.7. Die Zahlungsschonfrist von drei Tagen verschiebt sich entsprechend bis zum 6.7.
Wann verjährt die Grundsteuer?
Steueransprüche der Gemeinde gegen den Steuerpflichtigen verjähren nach fünf Jahren (§ 228 AO).
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf die Grundsteuer erstmals fällig geworden ist.
Die gleiche Frist gilt übrigens auch umgekehrt für Erstattungsansprüche des Steuerpflichtigen gegenüber der Gemeinde.
Beispiel
Die Grundsteuer ist am 1.7.2023 fällig. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres 2023. Mit Ablauf des 31.12.2028 (also am 1.1.2029) ist der Anspruch auf die Grundsteuer verjährt.
Noch ein abschließender Tipp
Egal, ob die Grundsteuer vierteljährlich oder einmal im Jahr gezahlt wird, man sollte unbedingt darauf achten, dass die Zahlung immer pünktlich erfolgt. Wer aus welchen Gründen auch immer irgendwann einmal eine Stundung beantragen muss, kann dadurch mit seiner Zuverlässigkeit punkten. Einem Steuerpflichtigen, der mal zahlt, mal zu spät zahlt und mal erst nach Aufforderung, wird die Gemeinde dagegen wohl keinen Zahlungsaufschub gewähren.