Hauptvordruck der Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärung setzt sich zusammen aus dem Hauptvordruck sowie weiteren Anlagen, wie z.B. der Anlage Grundstück. Der Hauptvordruck ist quasi das Deckblatt der Grundsteuererklärung, in dem allgemeine Daten, Angaben zum Grundstück sowie die Eigentumsverhältnisse abgefragt werden. Je nach Bundesland unterscheidet sich das Formular geringfügig, allerdings werden im Wesentlichen ähnliche Angaben abgefragt. Nachfolgende Zeilenangaben beziehen sich auf die Formulare für das Bundesmodell.

Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1-3 des Hauptvordrucks der Grundsteuererklärung sind der Stichtag, das Aktenzeichen oder die Steuernummer und das zuständige Finanzamt anzugeben. Für die Neubewertung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 ist in Zeile 1 als Stichtag der 1. Januar 2022 einzutragen. Das Aktenzeichen oder die Steuernummer in Zeile 2 kann regelmäßig dem letzten Einheitswertbescheid, Messbetragsbescheid oder dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde entnommen werden. Das in Zeile 3 einzutragende zuständige Finanzamt hängt von der Lage des Grundstücks ab. Da das Lagefinanzamt anhand des Aktenzeichens oder der Steuernummer ermittelt werden kann, wird diese Angabe bei der elektronischen Erklärungsabgabe nicht gesondert abgefragt.

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Grundsteuererklärung Formular (Auszug)

Angaben zur Feststellung

Die Angaben zur Feststellung in Zeile 4 umfassen den Grund der Feststellung und die Angabe der Art der wirtschaftlichen Einheit. Als Grund der Feststellung ist bei der Neubewertung des Grundbesitzes im Zuge der Grundsteuerreform „Hauptfeststellung“ auszuwählen. Bei der Grundsteuer wird zwischen Grundvermögen (Grundsteuer B wie „baulich“) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A wie „agrarisch“) unterschieden. Sofern das Grundstück keinen Zusammenhang zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft aufweist, kommt nur noch „unbebautes Grundstück“ oder „bebautes Grundstück“ in Betracht. Unbebaut sind Grundstücke nur, wenn sich darauf keine benutzbaren Gebäude befinden. D.h. sobald benutzbare Gebäude auf dem Grundstück sind, ist als Art der wirtschaftlichen Einheit „bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)“ auszuwählen.

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Grundsteuererklärung Formular Angaben zur Feststellung

Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

In den Zeilen 5-8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Vereinfacht ausgedrückt ist in Zeile 5 die Straße, in Zeile 6 die Hausnummer und in Zeile 7 Postleitzahl und Ort einzutragen. Unter den Zusatzangaben versteht die Finanzverwaltung z.B. eine Wohnungsnummer. Handelt es sich um ein Grundstück das sich auf das Gebiet von zwei Gemeinden erstreckt, ist dies in Zeile 8 anzugeben.

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Grundsteuererklärung Formular Lage des Grundstücks

Grundbuchangaben

Ab Zeile 9 ist das Grundstück anhand der Grundbuchangaben so genau wie möglich zu bezeichnen. Dazu sind die sich aus dem Grundbuch ergebenden Angaben zur Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Fläche und der Anteil einzutragen. Bei mehreren Flurstücken sind die Angaben für jedes einzelne Flurstück zu machen. Die Angaben können im Grundbuchauszug dem Bestandsverzeichnis entnommen werden. Nicht für jedes Grundstück ist eine Flur oder ein Flurstücksnenner vergeben, sodass in diesen Fällen die vorgenannten Felder leer bleiben dürfen.

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Grundsteuererklärung Formular Grundbuchangaben

Praxistipp:

Für den Laien sind Grundbuchauszüge nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Wichtig zu wissen ist, dass unterstrichene Angaben gestrichen sind, also nicht mehr gelten. Damit die früheren Angaben auch nachträglich lesbar bleiben, werden die Angaben nicht durchgestrichen, sondern lediglich unterstrichen.

Aus dem folgenden Screenshot wird ersichtlich, wie die Eintragungen im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs zu lesen und in die Grundsteuererklärung zu übernehmen sind.

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Grundbuchauszug Bestandsverzeichnis Beispiel

Eigentumsverhältnisse und Angabe der Eigentümer bzw. der Beteiligten

In Zeile 32 der Grundsteuererklärung sind die Eigentumsverhältnisse anzugeben, also wem das Grundstück gehört. An dieser Stelle geht es noch nicht um die exakte Bezeichnung des Eigentümers, sondern es ist lediglich anzugeben, wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch. Am häufigsten werden folgende Auswahlmöglichkeiten in Betracht kommen:

  • Alleineigentum einer natürlichen oder juristischen Person (z.B. GmbH, AG)
  • Ehegatten
  • Bruchteilsgemeinschaft (Miteigentum nach Bruchteilen)
  • Grundstücksgemeinschaft (z.B. Grundstücks-GbR oder -KG) oder
  • Erbengemeinschaft
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Grundsteuererklärung Formular Eigentumsverhältnisse

 

Lediglich für Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen sind in den Zeilen 33-40 ergänzende Angaben zur Bezeichnung der Gemeinschaft einzutragen.

Ab der Zeile 41 sind in allen Fällen Angaben zu den Eigentümern bzw. Beteiligten zu machen, unter anderem Name, Adresse, Steuernummer und bei natürlichen Personen die Identifikationsnummer. Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, abhängig von den Eigentumsverhältnissen, welche Angaben erforderlich sind.

Eigentumsverhältnisse

Zeilen 33-40

Zeilen 41-94

Alleineigentum einer natürlichen oder juristischen Person

keine Angaben erforderlich

Nur die Daten der natürlichen oder juristischen Person sind einzutragen.

Ehegatten

keine Angaben erforderlich

Die Personendaten beider Ehegatten sind einzutragen.

Bruchteilsgemeinschaft

Angaben erforderlich

Die Personendaten sind für jeden Beteiligten einzutragen, einschließlich der jeweiligen Anteile am Grundstück.

Grundstücksgemeinschaft mit geschäftsüblichen Namen (z.B. KG)

keine Angaben erforderlich

Nur die Grundstücksgemeinschaft ist in den Zeilen 41-50 als Eigentümer einzutragen. Die an der Grundstücksgemeinschaft beteiligten Personen sind nicht gesondert einzutragen.

Grundstücksgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen (z.B. GbR)

Angaben erforderlich

Die Personendaten jedes Beteiligten sind – ohne Angabe der Anteile - einzutragen.

Erbengemeinschaft

Angaben erforderlich

Bei Erbengemeinschaften, die typischerweise keinen geschäftsüblichen Namen führen, sind die Personendaten jedes Beteiligten aufzunehmen.

Praxistipp:

Die Steuer- und Identifikationsnummer natürlicher Personen kann z.B. dem letzten Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung entnommen werden.

Fazit

Die für den Hauptvordruck der Grundsteuererklärung erforderlichen Daten dürften teilweise bekannt sein und ansonsten dem Grundbuchauszug sowie früheren Bescheiden zu entnehmen sein. Sind Bruchteilsgemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften involviert, ist genau zu prüfen, welche Angaben der Eigentümer bzw. Beteiligten erforderlich sind. Sofern das Grundvermögen nicht ausnahmsweise steuerbefreit ist oder Steuervergünstigungen greifen, ist zusätzlich nur die Anlage Grundstück beizufügen.

Weitere Themen

Welches ist das zuständige Finanzamt für die Grundsteuererklärung?

Die Grundsteuererklärung muss an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Zuständig ist das Finanzamt in dessen Bezirk das Grundstück liegt (Lagefinanzamt § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO). Praktisch wird das zuständige Finanzamt im Regelfall automatisch bei Erklärungsabgabe anhand des eingegebenen Aktenzeichen oder der Steuernummer von alleine ermittelt.

Was ist eine wirtschaftliche Einheit?

Die von der Finanzverwaltung verschickten Informationsschreiben beziehen sich jeweils auf eine wirtschaftliche Einheit, nämlich auf die im Schreiben genannte. Unterschieden werden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens (unbebaute und bebaute Grundstücke) sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Was als wirtschaftliche Einheit gilt, bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung. Gehören einem Eigentümer beispielsweise mehrere Grundstücke, die nach der Verkehrsanschauung zusammen gehören, handelt es sich nur um eine wirtschaftliche Einheit. In den meisten Fällen bildet allerdings jedes Grundstück eine eigene wirtschaftliche Einheit.

Welche Arten von wirtschaftlichen Einheiten gibt es?

Es gibt drei verschiedene Arten von wirtschaftlichen Einheiten, nämlich bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Um ein bebautes Grundstück handelt es sich, wenn sich darauf ein nutzbares Gebäude befindet, wozu auch bezugsfertige Teile eines Gebäudes gehören. Unbebaut ist ein Grundstück, wenn sich darauf kein nutzbares Gebäude befindet.

Was ist mit inländischer Grundbesitz gemeint?

Steuergegenstand der Grundsteuer ist gem. § 2 GrStG (Grundsteuergesetz) der inländische Grundbesitz im Sinne des Bewertungsrechts. Der Grundsteuer unterliegen danach nur unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, soweit diese innerhalb von Deutschland liegen.

Was ist mit Grund der Feststellung bei der Grundsteuer gemeint?

In Zeile 4 des Hauptvordruckes wird im Bundesmodell der Grund der Feststellung abgefragt. Bei der aktuellen Feststellung zum Stichtag 1. Januar 2022 handelt es sich um eine Hauptfeststellung, die sich zukünftig im Turnus von sieben Jahren wiederholt. Die Hauptfeststellung ist von der Art- bzw. Wertfortschreibung und Nachfeststellung zu unterscheiden. Die Fortschreibung greift u.a. bei nachträglichen Veränderungen des Grundsteuerwerts und die Nachfeststellung z.B. wenn eine neue wirtschaftliche Einheit durch Teilung eines Grundstücks entsteht.