Aktenzeichen oder Steuernummer für die Grundsteuererklärung herausfinden

In jeder Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) ist das bisherige (Einheitswert-)Aktenzeichen oder die Steuernummer des Grundstücks anzugeben. Manche Bundesländer nutzen als Ordnungskriterium das Aktenzeichen und andere wiederum die Steuernummer.

Angabe in der Grundsteuererklärung

Das Aktenzeichen oder die Steuernummer ist in Zeile 2 des Hauptvordrucks der Grundsteuererklärung einzutragen. Je nachdem in welchem Bundesland das Grundstück liegt und welches Berechnungsmodell zur Anwendung kommt, unterscheiden sich die Formulare im Detail. Einheitlich ist jedoch in allen Formularen die Angabe des Aktenzeichens oder der Steuernummer in Zeile 2.

Beispiel Bundesmodell:

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Grundsteuererklärung Aktenzeichen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, in welchen Bundesländern das Aktenzeichen und in welchen die Steuernummer als Ordnungskriterium verwendet wird.

Bundesland

Ordnungskriterium

Baden-Württemberg

Aktenzeichen

Bayern

Aktenzeichen

Berlin

Steuernummer

Brandenburg

Aktenzeichen

Bremen

Steuernummer

Hamburg

Steuernummer

Hessen

Aktenzeichen

Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen

Niedersachsen

Aktenzeichen

Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen

Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen

Saarland

Aktenzeichen

Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen

Sachsen

Aktenzeichen

Schleswig-Holstein

Steuernummer

Thüringen

Aktenzeichen

In welchen Unterlagen das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer zu finden ist

Aktenzeichen oder Steuernummer des Grundstücks können dem letzten

entnommen werden. Liegen in den Hausunterlagen keine der vorgenannten Bescheide mehr vor, ist regelmäßig eine Nachfrage beim Finanzamt oder der Gemeinde erforderlich.

In den Bescheiden über den Einheitswert und Grundsteuermessbetrag findet sich das Aktenzeichen in Hessen beispielsweise direkt oben links auf der ersten Seite.

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Einheitswertbescheid Aktenzeichen Beispiel

In dem Grundsteuerbescheid, in dem die Gemeinde den Hebesatz anwendet und die Grundsteuer festsetzt, ist meistens im Mittelteil noch mal das Aktenzeichen oder die Steuernummer des Finanzamts angegeben.

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Grundsteuerbescheid Aktenzeichen Beispiel

Praxistipp:

Einige Bundesländer werden rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli 2022 Informationsschreiben für jedes Grundstück an die Eigentümer versenden. Unklar ist derzeit noch, welche Bundesländer in den Informationsschreiben auch Aktenzeichen oder Steuernummer mitteilen. Aktuell haben Bremen und Rheinland-Pfalz zugesagt für jedes Grundstück ein Datenstammblatt zu versenden, aus dem sich neben weiteren Daten Aktenzeichen oder Steuernummer ergeben.

Fazit

Das Aktenzeichen oder die Steuernummer gehört zu den wichtigsten Angaben der Grundsteuererklärung, da ohne diese Angabe eine Zuordnung der Erklärung beim Finanzamt nicht ohne weiteres möglich ist. Aktuell ist nicht klar, ob eine elektronische Versendung der Grundsteuererklärung ohne Angabe diese Angabe überhaupt möglich ist. In den meisten Fällen sollte sich das Aktenzeichen oder die Steuernummer jedoch aus den früheren Bescheiden ermitteln lassen. Fehlen diese Unterlagen sind lediglich in Bundesländern die kein Informationsschreiben versenden weitere Nachforschungen erforderlich.


Wo finde ich das Aktenzeichen / Steuernummer für die Grundsteuererklärung?

In allen Bundesländern ist das bisherige Einheitswert-Aktenzeichen oder die Steuernummer in den Formularen anzugeben. Beides lässt sich dem letzten Einheitswertbescheid entnehmen. Oft findet sich die Angabe auch im Grundsteuerbescheid der Gemeinde, der Lastschrift-Abbuchung oder in dem Informationsschreiben des jeweiligen Bundeslandes.

Wo finde ich das Aktenzeichen des Einheitswertes?

Das Einheitswert-Aktenzeichen findet sich im Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, wobei in einigen Bundesländern das Einheitswert-Aktenzeichen durch eine Steuernummer ersetzt wird. Das gilt für die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie für das Bundesland Schleswig-Holstein. Außerdem haben die meisten Bundesländer im Frühjahr 2022 Informationsschreiben bezüglich der Grundsteuererklärung verschickt, aus denen ebenfalls das Einheitswert-Aktenzeichen hervorgeht.