In jeder Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) ist das bisherige (Einheitswert-)Aktenzeichen oder die Steuernummer des Grundstücks anzugeben. Manche Bundesländer nutzen als Ordnungskriterium das Aktenzeichen und andere wiederum die Steuernummer.
Angabe in der Grundsteuererklärung
Das Aktenzeichen oder die Steuernummer ist in Zeile 2 des Hauptvordrucks der Grundsteuererklärung einzutragen. Je nachdem in welchem Bundesland das Grundstück liegt und welches Berechnungsmodell zur Anwendung kommt, unterscheiden sich die Formulare im Detail. Einheitlich ist jedoch in allen Formularen die Angabe des Aktenzeichens oder der Steuernummer in Zeile 2.
Beispiel Bundesmodell:
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, in welchen Bundesländern das Aktenzeichen und in welchen die Steuernummer als Ordnungskriterium verwendet wird.
Bundesland |
Ordnungskriterium |
---|---|
Baden-Württemberg |
Aktenzeichen |
Bayern |
Aktenzeichen |
Berlin |
Steuernummer |
Brandenburg |
Aktenzeichen |
Bremen |
Steuernummer |
Hamburg |
Steuernummer |
Hessen |
Aktenzeichen |
Mecklenburg-Vorpommern |
Aktenzeichen |
Niedersachsen |
Aktenzeichen |
Nordrhein-Westfalen |
Aktenzeichen |
Rheinland-Pfalz |
Aktenzeichen |
Saarland |
Aktenzeichen |
Sachsen-Anhalt |
Aktenzeichen |
Sachsen |
Aktenzeichen |
Schleswig-Holstein |
Steuernummer |
Thüringen |
Aktenzeichen |
In welchen Unterlagen das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer zu finden ist
Aktenzeichen oder Steuernummer des Grundstücks können dem letzten
- Einheitswertbescheid des Finanzamts,
- Bescheid über die Feststellung des Grundsteuermessbetrags des Finanzamts oder
- Grundsteuerbescheid der Gemeinde
entnommen werden. Liegen in den Hausunterlagen keine der vorgenannten Bescheide mehr vor, ist regelmäßig eine Nachfrage beim Finanzamt oder der Gemeinde erforderlich.
In den Bescheiden über den Einheitswert und Grundsteuermessbetrag findet sich das Aktenzeichen in Hessen beispielsweise direkt oben links auf der ersten Seite.
In dem Grundsteuerbescheid, in dem die Gemeinde den Hebesatz anwendet und die Grundsteuer festsetzt, ist meistens im Mittelteil noch mal das Aktenzeichen oder die Steuernummer des Finanzamts angegeben.
Praxistipp:
Einige Bundesländer werden rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli 2022 Informationsschreiben für jedes Grundstück an die Eigentümer versenden. Unklar ist derzeit noch, welche Bundesländer in den Informationsschreiben auch Aktenzeichen oder Steuernummer mitteilen. Aktuell haben Bremen und Rheinland-Pfalz zugesagt für jedes Grundstück ein Datenstammblatt zu versenden, aus dem sich neben weiteren Daten Aktenzeichen oder Steuernummer ergeben.
Fazit
Das Aktenzeichen oder die Steuernummer gehört zu den wichtigsten Angaben der Grundsteuererklärung, da ohne diese Angabe eine Zuordnung der Erklärung beim Finanzamt nicht ohne weiteres möglich ist. Aktuell ist nicht klar, ob eine elektronische Versendung der Grundsteuererklärung ohne Angabe diese Angabe überhaupt möglich ist. In den meisten Fällen sollte sich das Aktenzeichen oder die Steuernummer jedoch aus den früheren Bescheiden ermitteln lassen. Fehlen diese Unterlagen sind lediglich in Bundesländern die kein Informationsschreiben versenden weitere Nachforschungen erforderlich.