Grundsteuerreform 2022 - Überblick zu den veröffentlichten Formularen

Seit dem 1. Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Viele Steuerpflichtige möchten allerdings vorab wissen, wie die Formulare aussehen und welche Angaben in der Grundsteuererklärung zu machen sind. Beides hängt davon ab, in welchem Bundesland das zu bewertende Grundstück liegt. Denn je nach Bundesland kommt entweder das Bundesmodell oder ein davon abweichendes Ländermodell zur Anwendung.

1) Formulare abrufen

Die folgende Grafik gibt einen Überblick, für welches Modell sich die Bundesländer entschieden haben. Unter der Grafik finden sich die Links zu den Formularen und ergänzende Hinweise.
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Grundsteuer Bundesländer

2) Grundsteuerreform Formulare Bundesmodell

Für das Bundesmodell hat die Finanzverwaltung am 1. Dezember 2021 Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuererklärung) im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. I 2021, 2391 ff.).

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Grundsteuererklärung Formular Bundesmodell (Auszug)

Abrufbar sind die Formulare z.B. hier in der NWB-Datenbank.

Bei den Formularen ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich lediglich um die Papiervordrucke handelt, die nur in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen.

Wichtig:

Von Härtefällen abgesehen, muss die Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (§ 228 Abs. 6 S. 1 BewG). Lediglich auf Antrag kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Abgabe verzichten.

Praxistipp:

Die Grundsteuererklärung kann entweder über Elster oder andere geeignete Softwareanbieter übermittelt werden. Im Gegensatz zu Elster ist bei vielen anderen Softwareanbietern eine Übermittlung auch ohne eigenes Elster-Zertifikat möglich.

Auch wenn in den meisten Fällen die Erklärung letztlich elektronisch abzugeben ist, kann man sich anhand der veröffentlichten Formulare einen guten Überblick verschaffen.

3) Grundsteuererklärung Bayern Formular

Bayern hat sich für ein eigenes Berechnungsmodell (Flächenmodell) entschieden, weshalb eigene Formulare und andere Angaben als im Bundesmodell erforderlich sind. Am 9. März 2022 hat Bayern Papiervordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern veröffentlicht (BayMBl. 2022 Nr. 162).

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Grundsteuererklärung Formular Bayern (Auszug)

Abrufbar sind die Formulare für die Grundsteuererklärung Bayern hier. Wie beim Bundesmodell ermöglichen die Papiervordrucke auch in Bayern einen schnellen Überblick, welche Angaben für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

Wichtig:

Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern sieht Bayern lediglich vor, dass die Grundsteuererklärung elektronisch übermittelt werden „soll“ (Art. 6 Abs. 6 BayGrStG). Daraus folgt, dass eine Erklärungsabgabe elektronisch bevorzugt wird, eine Papierabgabe ohne besonderen Antrag allerdings ebenfalls möglich ist.

4) Grundsteuererklärung Hamburg Formular

Auch Hamburg hat sich für ein Ländermodell, nämlich das sogenannte Wohnlagenmodell entschieden. Auf der Website der Finanzbehörde Hamburg sind die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen bereits veröffentlicht.

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Grundsteuererklärung Formular Hamburg (Auszug)

Die Formulare für die Grundsteuererklärung Hamburg sind hier als Download abrufbar. Wie bei den anderen Bundesländern handelt es sich um die Papiervordrucke, die nur ausnahmsweise verwendet werden dürfen.

Wichtig:

In Hamburg muss die Grundsteuererklärung elektronisch abgegeben werden (§ 6 Abs. 6 HmbGrStG). Nachdem auf der Webseite veröffentlichten Fragen und Antworten zum neuen Grundsteuer ist nur in begründeten Einzelfällen die Abgabe als Papiererklärung möglich, z.B. wenn die technischen Voraussetzungen (z.B. kein Computer) nicht vorhanden sind oder Computerkenntnisse fehlen.

5) Grundsteuererklärung Niedersachsen Formular

Für das in Niedersachsen geltende Flächen-Lage-Modell wurden im Niedersächsischen Ministerialblatt bereits Formulare für die Grundsteuererklärung veröffentlicht. Auf seiner Website weist das Landesamt für Steuern Niedersachsen nochmals darauf hin, dass die Vordrucke lediglich zu Informationszwecken veröffentlicht wurden. Denn eine Erklärungsabgabe ist grundsätzlich nur elektronisch vorgesehen.

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Grundsteuererklärung Formular Niedersachsen

Die Formulare zur Grundsteuererklärung Niedersachsen können hier im Niedersächsischen Ministerialblatt vollständig abgerufen werden.

6) Formular Baden-Württemberg und Hessen

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen, die sich ebenfalls für ein eigenes Ländermodell entschieden haben, haben bislang noch keine Formulare im Internet für die Grundsteuererklärung veröffentlicht. In beiden Bundesländern sind die Vordrucke nur auf Antrag von der Finanzverwaltung erhältlich. Dem Artikel über die wichtigsten Angaben für die Grundsteuererklärung lässt sich entnehmen, welche Daten und Unterlagen für Baden-Württemberg oder Hessen benötigt werden und woher diese Angaben entnommen werden können.

Wann kommen die Formulare für die neue Grundsteuer?

Die Formulare für die Abgabe der Grundsteuererklärung sind bereits von den meisten Bundesländern im Internet veröffentlicht. Die PDF-Dateien der jeweiligen Vordrucke sind in dem Artikel verlinkt. Allerdings ist darauf zu achten, dass diese in den meisten Fällen nur Informationszwecken dienen, da die Erklärungsabgabe elektronisch erfolgen muss.

Wie sieht das Formular für die neue Grundsteuer aus?

Wie das Formular für die neue Grundsteuer aussieht hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück liegt (Bundesmodell oder Ländermodelle). Eine Übersicht zu der im Internet veröffentlichten Erklärungsvordrucke bietet dieser Artikel. In den Abschnitten zu den einzelnen Bundesländern sind auch die PDF-Dateien verlinkt.

Wo bekomme ich die Formulare für die Grundsteuererklärung?

Je nach Bundesland bekommen Sie die Formulare für die Grundsteuererklärung entweder online oder auf Antrag direkt von der Finanzverwaltung. Die unterschiedliche Vorgehensweise hängt damit zusammen, dass die Erklärung in fast allen Bundesländern grundsätzlich elektronisch abzugeben ist und manche Bundesländer so eine papierlose Übermittlung forcieren möchten.