Formulare abrufen
Die folgende Grafik gibt einen Überblick, für welches Modell sich die Bundesländer entschieden haben. Unter der Grafik finden sich die Links zu den Formularen und ergänzende Hinweise.Grundsteuerreform Formulare Bundesmodell
Für das Bundesmodell hat die Finanzverwaltung am 1. Dezember 2021 Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuererklärung) im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. I 2021, 2391 ff.).
Abrufbar sind die Formulare z.B. hier in der NWB-Datenbank.
Bei den Formularen ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich lediglich um die Papiervordrucke handelt, die nur in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen.
Wichtig:
Von Härtefällen abgesehen, muss die Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (§ 228 Abs. 6 S. 1 BewG). Lediglich auf Antrag kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Abgabe verzichten.
Praxistipp:
Die Grundsteuererklärung kann entweder über Elster oder andere geeignete Softwareanbieter übermittelt werden. Im Gegensatz zu Elster ist bei vielen anderen Softwareanbietern eine Übermittlung auch ohne eigenes Elster-Zertifikat möglich.
Auch wenn in den meisten Fällen die Erklärung letztlich elektronisch abzugeben ist, kann man sich anhand der veröffentlichten Formulare einen guten Überblick verschaffen.
Grundsteuererklärung Bayern Formular
Bayern hat sich für ein eigenes Berechnungsmodell (Flächenmodell) entschieden, weshalb eigene Formulare und andere Angaben als im Bundesmodell erforderlich sind. Am 9. März 2022 hat Bayern Papiervordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern veröffentlicht (BayMBl. 2022 Nr. 162).
Abrufbar sind die Formulare für die Grundsteuererklärung Bayern hier. Wie beim Bundesmodell ermöglichen die Papiervordrucke auch in Bayern einen schnellen Überblick, welche Angaben für die Grundsteuererklärung benötigt werden.
Wichtig:
Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern sieht Bayern lediglich vor, dass die Grundsteuererklärung elektronisch übermittelt werden „soll“ (Art. 6 Abs. 6 BayGrStG). Daraus folgt, dass eine Erklärungsabgabe elektronisch bevorzugt wird, eine Papierabgabe ohne besonderen Antrag allerdings ebenfalls möglich ist.
Grundsteuererklärung Hamburg Formular
Auch Hamburg hat sich für ein Ländermodell, nämlich das sogenannte Wohnlagenmodell entschieden. Auf der Website der Finanzbehörde Hamburg sind die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen bereits veröffentlicht.
Die Formulare für die Grundsteuererklärung Hamburg sind hier als Download abrufbar. Wie bei den anderen Bundesländern handelt es sich um die Papiervordrucke, die nur ausnahmsweise verwendet werden dürfen.
Wichtig:
In Hamburg muss die Grundsteuererklärung elektronisch abgegeben werden (§ 6 Abs. 6 HmbGrStG). Nachdem auf der Webseite veröffentlichten Fragen und Antworten zum neuen Grundsteuer ist nur in begründeten Einzelfällen die Abgabe als Papiererklärung möglich, z.B. wenn die technischen Voraussetzungen (z.B. kein Computer) nicht vorhanden sind oder Computerkenntnisse fehlen.
Grundsteuererklärung Niedersachsen Formular
Für das in Niedersachsen geltende Flächen-Lage-Modell wurden im Niedersächsischen Ministerialblatt bereits Formulare für die Grundsteuererklärung veröffentlicht. Auf seiner Website weist das Landesamt für Steuern Niedersachsen nochmals darauf hin, dass die Vordrucke lediglich zu Informationszwecken veröffentlicht wurden. Denn eine Erklärungsabgabe ist grundsätzlich nur elektronisch vorgesehen.
Die Formulare zur Grundsteuererklärung Niedersachsen können hier im Niedersächsischen Ministerialblatt vollständig abgerufen werden.
Formular Baden-Württemberg und Hessen
Die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen, die sich ebenfalls für ein eigenes Ländermodell entschieden haben, haben bislang noch keine Formulare im Internet für die Grundsteuererklärung veröffentlicht. In beiden Bundesländern sind die Vordrucke nur auf Antrag von der Finanzverwaltung erhältlich. Dem Artikel über die wichtigsten Angaben für die Grundsteuererklärung lässt sich entnehmen, welche Daten und Unterlagen für Baden-Württemberg oder Hessen benötigt werden und woher diese Angaben entnommen werden können.