Ermittlung der Grundsteuer
An dem bisherigen dreistufigen Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer ändert sich durch die Grundsteuerreform eigentlich nichts. Die einzelnen Stufen im Überblick:
- Stufe 1: Die Finanzämter bewerten die Grundstücke durch Berechnen des Grundsteuerwerts.
- Stufe 2: Die Grundsteuerwerte werden mit einer Steuermesszahl multipliziert.
- Stufe 3: Die jeweilige Kommune wendet ihren Hebesatz an.
Daraus ergibt sich für die Grundsteuer die folgende Formel:
Der alte Begriff „Einheitswert“ hat damit für die Grundsteuer ausgedient. Jetzt bezeichnet man den Grundstückswert als Grundsteuerwert.
Wichtig
Die neuen Bewertungsregeln kommen erst ab dem 1.1.2025 zur Anwendung – bis dahin gilt das bisherige Bewertungsrecht weiter.Nachfolgend geht es ausschließlich um die bundesweit geltende wertabhängige Regelung. Besonderheiten auf Landesebene bleiben hier außen vor.
Wo findet sich die gesetzliche Grundlage für die Bewertung?
Das Bewertungsgesetz (BewG) und das Grundsteuergesetz (GrStG) bilden im Wesentlichen die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.
Das Bewertungsgesetz bestand bisher aus 205 Paragrafen. Durch die Grundsteuerreform erweiterte der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz um die §§ 218 bis 266, die für die Bewertung ab 1.1.2022 eine Rolle spielen. Dazu kommen noch diverse Anlagen, die sehr wichtig für die Bewertung sind. Zwar betrifft ein Großteil der neuen Vorschriften land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das hier unberücksichtigt bleibt. Trotzdem bleiben noch genug Paragrafen übrig, die für private und betriebliche Grundbesitzer relevant und interessant sind.
Das Grundsteuergesetz hat der Gesetzgeber vom Umfang her dagegen kaum verändert, sondern vor allem die bestehenden Paragrafen überarbeitet.
Der Schein kann trügen
Die neuen Paragrafen im Bewertungsgesetz lehnen sich weitestgehend an die bisherigen Regelungen an – und doch gibt es im Detail gravierende und entscheidende Unterschiede. Auch wenn manches scheinbar unverändert geblieben ist, sollte man ab 2022 die alten Bewertungsregelungen vergessen und sich nur auf die neuen konzentrieren.
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