Grundsteuererklärung selbst erledigen oder Steuerberater beauftragen - ein Überblick zu den Kosten

Welche Kosten für die Grundsteuererklärung anfallen hängt maßgeblich davon ab, ob die Erklärung selbst erstellt oder ein Steuerberater dafür beauftragt wird. In einfachen Fällen und bei Erfahrung mit der elektronischen Erklärungsabgabe spricht oft nichts dagegen, die Grundsteuererklärung selbst zu erstellen und die Kosten für einen Steuerberater zu sparen. In anderen Fällen kann die Erklärungsabgabe durch einen Berater dagegen viel Ärger ersparen. Bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars fallen die Kosten oftmals auch günstiger als erwartet aus. Um Ihnen die Entscheidungsfindung zwischen „selbst erledigen“ und „Steuerberater beauftragen“ zu erleichtern, erläutert dieser Beitrag mit welchen Kosten für die Grundsteuererklärung in beiden Fällen zu rechnen ist und was zu beachtent ist.

Selbst erledigen

Wer die Grundsteuererklärung selbst erledigen möchte, kann für die elektronische Übermittlung auf das kostenlose Angebot der Finanzverwaltung oder kostenpflichtige private Softwareanbieter zurückgreifen.

Kostenlose Angebote wie Elster

Kostenlos und für alle Bundesländer kann die Grundsteuererklärung per Elster abgegeben werden. Bis auf den Zeitaufwand und mögliche Kosten für die Unterlagenbeschaffung fallen für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung überhaupt keine Kosten an. Alternativ ist eine vereinfachte Abgabe der Grundsteuererklärung ohne eigenes Elster-Zertifikat für Wohngrundstücke im Bundesmodell in den meisten Fällen über das Angebot „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ möglich. Ob die kostenlose Lösung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ für Sie in Frage kommt, lässt sich einfach über den Fragenkatalog auf der Website herausfinden.


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Grundsteuererklaerung_kostenlos_Elster_GfP

Quelle: Screenshots elster.de sowie grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de


Wichtig:

Für die Erklärungsabgabe per Elster wird in den meisten Fällen ein Elster-Zertifikat benötigt, das man im Rahmen der Registrierung erhält. Im Rahmen der Registrierung wird ein Aktivierungscode innerhalb einiger Tage per Post zugesendet, sodass bei fehlender Registrierung eine direkte Erledigung der Grundsteuererklärung meist nicht möglich ist.

Gut zu wissen:

Bei der Lösung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ wird zwar kein eigenes Elster-Zertifikat benötigt, allerdings wird dann u.a. zur Identifikation ein sog. Freischaltcode benötigt, der ebenfalls postalisch in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen zugesendet wird. Die Grundsteuererklärung kann damit ebenfalls nicht sofort „abgehakt“ werden, sondern bedarf eines gewissen zeitlichen Vorlaufs.

Kostenpflichtige Angebote

Viele kostenpflichtige Anbieter für die Grundsteuererklärung bieten im Gegensatz zu Elster und „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ andere Identifikationsmöglichkeiten an, die es ermöglichen die Grundsteuererklärung sofort in einem Schritt zu erledigen. Die Kosten variieren je nach Anbieter und bewegen sich typischerweise im Bereich von 10 bis 50 Euro pro wirtschaftlicher Einheit. In der folgenden Tabelle sind beispielhaft die Preise einiger Anbieter aufgeführt:

Steuersoftware Grundsteuererklärung

Preis ab

Grundsteuerwert.de - GSWSoft by Dataline

49,90 Euro

Grundsteuer Online - Bundesanzeiger Verlag

14,99 Euro

LAMA.immo – LAMA

39,90 Euro

WISO Grundsteuer - BUHL

29,95 Euro für bis zu drei Grundstücke

Achtung:

Bei einigen – häufig günstigeren – Anbietern wird für die Erklärungsabgabe ebenfalls ein Elster-Zertifikat benötigt. Ist Ihnen die Abgabe der Grundsteuererklärung ohne eigenes Elster-Zertifikat wichtig, sollten Sie dies vorab auf der Website des Anbieters klären. Bei größeren Anbietern wie z.B. Grundsteuerwert.de oder WISO Grundsteuer funktioniert die Abgabe auch ohne eigenes Elster-Zertifikat.

Kosten Steuerberater

Wird ein Steuerberater mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beauftragt, kommen häufig zwei Honorarmodelle in Betracht. Entweder wird ein Pauschalpreis für die Grundsteuererklärung vereinbart oder der Steuerberater rechnet nach „Tabelle“ gem. der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.

Pauschalpreis

Günstiger ist es häufig für die Grundsteuererklärung ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Kanzleien die einen Schwerpunkt auf die Bearbeitung von Grundsteuererklärung gesetzt haben, bieten die Erstellung der Grundsteuererklärung oft schon zu einem Pauschalpreis ab 200 bis 300 Euro an. Insbesondere wenn die benötigten Unterlagen digital zur Verfügung gestellt werden, bieten einige Kanzleien die Grundsteuererklärung in einfacher gelagerten Fällen für Wohngrundstücke auch schon für Kosten von weniger als 200 Euro über das Internet an.

Abrechnung nach Tabelle

Rechnet der Steuerberater die Erstellung der Grundsteuererklärung nach Tabelle ab, hängt die Höhe des Honorars maßgeblich vom Gegenstandswert und dem Gebührensatz ab. Im Bundesmodell entspricht der Gegenstandswert dem Grundsteuerwert, also bei Grundstücken der nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren ermittelte Grundstückswert. Da in den Ländermodellen von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kein Grundsteuerwert ermittelt wird, wird quasi ein fiktiver Grundsteuerwert bestimmt, indem der Grundsteuermessbetrag durch 0,31 Promille dividiert wird. In beiden Fällen beträgt der Gegenstandswert jedoch mindestens 25.000 €. Der Gebührensatz beträgt mindestens 1/20 und höchstens 9/20.

Am einfachsten lassen sich die nach der StBVV (Tabelle) anfallenden Kosten für die Erstellung einer Grundsteuererklärung durch einen Steuerberater abschätzen, indem Sie nachfolgend „Kanzlei beauftragen“ auswählen und die geforderten Angaben eintragen.


Beispiel:

Für das in Nordrhein-Westfalen (Bundesmodell) gelegene Einfamilienhaus von Familie Meier beträgt der Grundsteuerwert 250.000 Euro. Bei einer Abrechnung nach der Mittelgebühr (5/20) würde das Honorar beispielsweise 741,97 Euro betragen.

Gebühr für die Erstellung der Grundsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV)

Gegenstandswert:

250.000 Euro

 

Gebühr nach Tabelle A

2.414 Euro

 

 

davon 5/20

605,50 Euro

Auslagenpauschale

 

20,00 Euro

Zwischensumme

 

623,50 Euro

Umsatzsteuer

19%

118,47 Euro

Gesamtbetrag

 

741,97 Euro

Beispiel:

Für die in Hessen (Ländermodell) gelegene Wohnung von Herrn Adam beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 108,50 Euro. Da in Hessen kein Grundsteuerwert berechnet wird, ist für die Bestimmung des Gegenstandswerts ein fiktiver Grundsteuerwert zu ermitteln. Im Beispiel beträgt dieser 350.000 Euro (108,50 / 0,00031). Bestehen keine besonderen Schwierigkeiten fallen bei einer Abrechnung zu einem Gebührensatz von 3/20 beispielsweise Steuerberaterkosten in Höhe von 516,46 Euro an.

Gebühr für die Erstellung der Grundsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV)

Gegenstandswert:

350.000 Euro

 

Gebühr nach Tabelle A

2.760 Euro

 

 

davon 3/20

414,00 Euro

Auslagenpauschale

 

20,00 Euro

Zwischensumme

 

434,00 Euro

Umsatzsteuer

19%

82,46 Euro

Gesamtbetrag

 

516,46 Euro

Wichtig:

Da das Honorar bei einer Abrechnung nach der StBVV (Tabelle) vom Gegenstandswert, also dem Grundsteuerwert bzw. dem fiktiven Grundsteuerwert abhängt, der erst bei Erstellung der Erklärung ermittelt wird, lassen sich die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung bei Beauftragung des Steuerberaters höchstenfalls schätzen. Dies ist der wesentliche Vorteil bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars, bei dem die Kosten für die Grundsteuererklärung von Anfang an transparent sind.


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Grundsteuererklärung Elster, Softwareanbieter oder Steuerberater

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Abgabe der Grundsteuererklärung per Elster am günstigsten ist. Mehr Komfort und eine Abgabe ohne eigenes Elster-Zertifikat bieten viele private Softwareanbieter, bei denen die Kosten typischerweise zwischen 10 bis 50 je wirtschaftliche Einheit liegen. Schneller, einfacher und insbesondere rechtssicher ist es einen Steuerberater mit der Erstellung der Grundsteuererklärung zu mandatieren. Wird mit dem Steuerberater ein Pauschalhonorar vereinbart, sind die Kosten auch von Anfang an transparent.


Was kostet die Grundsteuererklärung beim Steuerberater?

Steuerberater bieten die Erstellung der Grundsteuererklärung regelmäßig zu einem Pauschalpreis an oder rechnen nach Tabelle gem. der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Pauschalpreise variieren und hängen oft von der Art der Immobilie ab. Je nach Steuerberater beginnen die Pauschalpreise für die Erklärungsabgabe in einfachen Fällen schon ab ca. 200 bis 300 Euro. Bei einer Abrechnung nach der StBVV hängt das Honorar vom Grundsteuerwert und dem Gebührensatz ab (§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV, der einen Gebührenrahmen von 1/20 bis 9/20 nach Tabelle A vorsieht). Oft ist eine Abrechnung nach StBVV teurer als ein fest vereinbartes Pauschalhonorar.