Verfahren & Ablauf
Wie und in welchen Schritten erfolgt die Neubewertung? Wer erlässt welche Bescheide? Was ist die Hauptfeststellung? Was passiert bei Änderungen zwischen zwei Hauptfeststellungen? Welche Erklärungen muss der Steuerpflichtige abgeben und wann? Wer muss die Grundsteuer zahlen? Wie wehrt man sich gegen einen Grundsteuerbescheid? Diese und noch mehr Fragen beantwortet dieses Kapitel.
Überblick zum Ablauf der Grundsteuerreform
Wie und in welchen Schritten erfolgt die Neubewertung?
Die Grundsteuerreform ist Ende 2019 in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden haben nun fünf Jahre Zeit, die für die Neuberechnung der Grundsteuer notwendigen statistischen Daten, insbesondere die Miethöhen, zu erheben. In diesem Zeitraum ermitteln sie auch die Werte der Grundstücke. Ab dem 1.1.2025 zahlen Grundbesitzer dann die neu berechnete Grundsteuer.
Erster Stichtag für die Neubewertung ist der 1.1.2022. Das ist der erste Zeitpunkt einer Hauptfeststellung. Das bedeutet, die Höhe der Grundsteuer orientiert sich an dem Wert, den das Grundstück am 1.1.2022 hatte. Eine Neubewertung erfolgt danach alle sieben Jahre.
Welche Bescheide ergehen?
Grundbesitzer erhalten nach einer Hauptfeststellung zum einen den Feststellungsbescheid vom Finanzamt. Darin werden ihnen der Grundsteuerwert, also der Wert des Grundstücks, aber auch die Steuermesszahl und der Steuermessbetrag mitgeteilt.
Streng genommen sind das mehrere Feststellungsbescheide in einem – zumindest ist das bisher so. Für die neue Grundsteuer ist aber davon auszugehen, dass die einzelnen Feststellungen auch weiterhin zusammengefasst werden.
Gut zu wissen:
Jede Feststellung kann separat angefochten werden. Wer mit der Steuermesszahl einverstanden ist, mit dem Grundsteuerwert jedoch nicht, muss sich nur gegen den Grundsteuerwert wenden.
Zum anderen verschickt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid. In diesem steht, wie viel Grundsteuer der Steuerpflichtige zahlen muss.
Welche Erklärungen müssen abgegeben werden?
Einige Daten zur Neuberechnung kennt das Finanzamt bereits bzw. werden diesem automatisch übermittelt. Andere Daten erhält das Finanzamt durch die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“, die der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt einer Hauptfeststellung abgeben muss.
Darüber hinaus ist der Grundbesitzer verpflichtet, Änderungen, die sich auf die Höhe der Grundsteuer auswirken, beim Finanzamt anzuzeigen. Dieses bewertet den Grundbesitz bei Bedarf im Rahmen einer Fortschreibung neu.
Wer muss die Grundsteuer bezahlen?
Verpflichtet zur Zahlung der Grundsteuer ist derjenige, dem das Finanzamt bei der Feststellung des Grundsteuerwerts den Grundbesitz zurechnet. Das ist in den allermeisten Fällen der Eigentümer.
Gehört der Grundbesitz mehreren Personen, schulden sie als sogenannte Gesamtschuldner die Grundsteuer: Jeder schuldet die gesamte Grundsteuer, insgesamt ist sie aber nur einmal zu bezahlen.
Beispiele:
Zahlt ein Eigentümer die komplette Grundsteuer, müssen die anderen Eigentümer nichts mehr bezahlen.
Zahlen zwei Eigentümer die Grundsteuer je zur Hälfte, ist die Schuld damit ebenfalls beglichen.
Zahlt nur ein Eigentümer einen Teil der Grundsteuer, darf die Gemeinde den restlichen Teil entweder von ihm oder von den anderen Eigentümern verlangen.
Im Einzelfall kann das ganz schön kompliziert werden.
Wie wehrt man sich gegen die Bescheide?
Wer im Feststellungsbescheid des Finanzamts einen Fehler entdeckt, kann Einspruch einlegen. Der ist kostenlos, aber mit einigen Formalien verbunden. Wichtig ist vor allem, die einmonatige Einspruchsfrist nicht zu verpassen.
Auch gegen einen fehlerhaften Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann man vorgehen – je nach Ausgang des Verfahrens kostet der Widerspruch allerdings Gebühren. Formalien gibt es natürlich auch hier zu beachten. Allerdings gibt es nur wenige Punkte, die im Grundsteuerbescheid angreifbar sind.
Ausblick
Die Eckdaten für die Neubewertung der Grundstücke und die Neuberechnung der Grundsteuer stehen, Verfahren und Abläufe zur Bewertung sind geregelt. Die Neuregelung orientiert sich an den bisherigen Regelungen. Bleibt abzuwarten, ob es in der Praxis so reibungslos funktionieren wird, wie der Gesetzgeber und das Bundesfinanzministerium sich das vorstellen, oder ob es doch die eine oder andere Überraschung geben wird.
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