Grundstücksfläche in der Anlage Grundstück

Die Grundstücksfläche ist in der Grundsteuererklärung (Anlage Grundstück) in allen Bundesländern anzugeben, unabhängig davon ob diese das Bundesmodell oder eigene Ländermodelle anwenden. Anhand der Quadratmeterangaben und weiterer Faktoren berechnet sich der Bodenwert des Grundstücks, der in die Bewertung des Grundbesitzes einfließt und sich letztlich auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt. In der Grundsteuererklärung ist deshalb wichtig, die Flächenangaben richtig einzutragen. Der Artikel klärt auf, an welcher Stelle die Grundstücksflächen einzutragen sind und aus welchen Unterlagen diese entnommen werden können.

Angabe in der Grundsteuererklärung (Anlage Grundstück)

Die Grundstücksfläche ist in jedem Bundesland in der Anlage Grundstück bei den Angaben zum Grund und Boden einzutragen. Je nach Berechnungsmodell unterscheiden sich die Formulare geringfügig. Im Bundesmodell ist die Grundstücksfläche in Zeile 4 der Anlage Grundstück zusammen mit dem Bodenrichtwert einzutragen. Liegt das Grundstück in mehreren Bodenrichtwertzonen, ist die Grundstücksfläche getrennt nach den Zonen auf die Zeilen 4 und 5 aufzuteilen.

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Bodenrichtwert Grundsteuererklärung

Praxistipp:

Im Bundesmodell ist die Grundstücksfläche mehrerer Flurstücke, sofern diese in einer Bodenrichtwertzone liegen, zusammenzurechnen und als Gesamtfläche anzugeben. In den meisten Bundesländern mit eigenem Ländermodell ist dagegen die gesamte Flurstückfläche anzugeben, also für jedes Flurstück getrennt.

Bei Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) ist darauf zu achten, dass je nach Berechnungsmodell entweder nur die nach Miteigentumsanteilen anteilige Grundstücksfläche oder die gesamte Grundstücksfläche anzugeben ist.

Beispiel:

Für eine Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) in einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 2.000 m² beträgt der Miteigentumsanteil 100/1.000.

Im Bundesmodell ist als Grundstücksfläche nur die anteilige Fläche von 200 m² anzugeben.

Liegt die Wohnung dagegen z.B. in Bayern (Ländermodell), sind alle Flurstücksflächen von insgesamt 2.000 m² unter Angabe des Miteigentumsanteils von 100/1.000 in der Anlage Grundstück einzutragen.

Unterlagen Grundstücksfläche

Die Angabe der Grundstücksfläche kann z.B. in den folgenden Unterlagen zu finden sein:

  • Grundbuchauszug,
  • Kaufvertrag,
  • Kaufvertrag,
  • Bestandsnachweis oder
  • Liegenschaftskarte

Einige Bundesländer stellen die erforderlichen Angaben zur Grundstücksfläche auch in Informationsschreiben an die Eigentümer oder über sogenannte Grundsteuer-Viewer zur Verfügung.

Wie sich die Grundstücksfläche auswirkt

Grundstücksfläche und Bodenrichtwert bestimmen den Bodenwert im Bundesmodell. Der Bodenwert fließt entweder direkt oder abgezinst in den Grundsteuerwert ein und wird sich damit auf die Höhe der Grundsteuer aus. Bei den Ländermodellen werden für die Grundstücksfläche größtenteils Äquivalenzbeträge gebildet, die in den Steuermessbetrag einfließen und sich damit ebenfalls auf die Grundsteuer auswirken. Wie sich die Grundstücksfläche genau auswirkt, kann in den Artikeln zum Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder zu den einzelnen Ländermodellen nachvollzogen werden.

Fazit

In den meisten Fällen dürfte die Angabe zur Grundstücksfläche einfach den vorhandenen Unterlagen zu entnehmen sein. Alternativ können die Flächenangaben z.B. über einen Grundbuchauszug beschafft werden. Bei Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) ist darauf zu achten, ob in dem Formular zur Anlage Grundstück die gesamte oder nur die anteilige Grundstücksfläche anzugeben ist, da sich dies je nach Bundesland und Berechnungsmodell unterscheiden kann.


Warum ist die Grundstücksfläche in der Grundsteuererklärung anzugeben?

Die Grundstücksfläche ist notwendige Voraussetzung, um den Bodenwert zu ermitteln. Er wird durch die Multiplikation von Bodenrichtwert (BRW) und Grundstücksfläche berechnet. Der Bodenwert wirkt sich maßgeblich auf den Grundsteuerwert aus. Das bedeutet, dass er unmittelbar die Höhe der Grundsteuer beeinflusst.

Wo muss ich die Grundstücksfläche in der Grundsteuererklärung angeben?

Die Angaben zur Grundstücksfläche werden in jedem Bundesland in der "Anlage Grundstück" bei den Angaben zum "Grund und Boden" eingetragen. Abhängig vom Berechnungsmodell können sich die Formulare geringfügig unterscheiden. Im Bundesmodell ist die Eintragung in Zeile 4 der Anlage Grundstück vorzunehmen, in der die Grundstücksfläche zusammen mit dem Bodenrichtwert angegeben wird.

In welchen Unterlagen finde ich Angaben zur Grundstücksfläche?

Angaben zur Grundstücksfläche finden sich zum Beispiel im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, im Bestandsnachweis oder in der Liegenschaftskarte. Manche Bundesländer stellen die Angaben zur Grundstücksfläche über sogenannte Grundsteuer-Viewer oder in Informationsschreiben an die Eigentümer zur Verfügung.

Was sind selbstständig nutzbare Teilflächen eines Grundstücks?

Eine selbstständig nutzbare Teilfläche ist nach § 257 Abs. 3 BewG der Teil eines Grundstückes, der selbstständig genutzt oder verwertet werden kann, weil er für die angemessene Nutzung der baulichen Anlagen nicht von Bedeutung ist.

Wie ermittelt sich der Bodenwert?

Für alle Grundstücke, für die das Bundesmodell anzuwenden ist, muss der Bodenrichtwert (BRW) in der Grundsteuererklärung angegeben werden. Aus der Multiplikation des Bodenrichtwertes mit der Grundstücksfläche ermittelt sich der Bodenwert bebauter und unbebauter Grundstücke. Insoweit beeinflusst der Bodenwert den Grundsteuerwert maßgeblich und damit auch die Höhe der Grundsteuer.

Auf was ist bei der Grundstücksfläche bei Wohnungseigentum zu achten?

Bei Wohnungseigentum ist in der Grundsteuererklärung entweder die nach Miteigentumsanteilen anteilige oder die gesamte Grundstücksfläche anzugeben, was je nach Bundesland unterschiedlich ist. Beim Bundesmodell muss lediglich die anteilige Grundstücksfläche gemäß Miteigentumsanteil in der Grundsteuererklärung eingetragen werden. In einigen Ländermodellen ist dagegen die gesamte Fläche des Grundstücks und separat der Miteigentumsanteil anzugeben.

Wird die Angabe der Grundstücksfläche vom Finanzamt geprüft?

Es ist davon auszugehen, dass die Angabe der Grundstücksfläche in begründeten Einzelfällen überprüft wird. Ein Abgleich mit den Angaben aus den Grundbüchern bzw. den Daten der Katasterämter ist den Finanzämtern auch ohne Weiteres möglich. Nicht nur vor diesem Hintergrund sollte die Grundstücksfläche gewissenhaft in der Grundsteuererklärung angegeben werden. Andernfalls besteht bei vorsätzlichem Handeln das Risiko sich einer Steuerhinterziehung strafbar zu machen.