Die Grundstücksfläche ist in der Grundsteuererklärung (Anlage Grundstück) in allen Bundesländern anzugeben, unabhängig davon ob diese das Bundesmodell oder eigene Ländermodelle anwenden. Anhand der Quadratmeterangaben und weiterer Faktoren berechnet sich der Bodenwert des Grundstücks, der in die Bewertung des Grundbesitzes einfließt und sich letztlich auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt. In der Grundsteuererklärung ist deshalb wichtig, die Flächenangaben richtig einzutragen. Der Artikel klärt auf, an welcher Stelle die Grundstücksflächen einzutragen sind und aus welchen Unterlagen diese entnommen werden können.
Angabe in der Grundsteuererklärung (Anlage Grundstück)
Die Grundstücksfläche ist in jedem Bundesland in der Anlage Grundstück bei den Angaben zum Grund und Boden einzutragen. Je nach Berechnungsmodell unterscheiden sich die Formulare geringfügig. Im Bundesmodell ist die Grundstücksfläche in Zeile 4 der Anlage Grundstück zusammen mit dem Bodenrichtwert einzutragen. Liegt das Grundstück in mehreren Bodenrichtwertzonen, ist die Grundstücksfläche getrennt nach den Zonen auf die Zeilen 4 und 5 aufzuteilen.
Praxistipp:
Im Bundesmodell ist die Grundstücksfläche mehrerer Flurstücke, sofern diese in einer Bodenrichtwertzone liegen, zusammenzurechnen und als Gesamtfläche anzugeben. In den meisten Bundesländern mit eigenem Ländermodell ist dagegen die gesamte Flurstückfläche anzugeben, also für jedes Flurstück getrennt.
Bei Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) ist darauf zu achten, dass je nach Berechnungsmodell entweder nur die nach Miteigentumsanteilen anteilige Grundstücksfläche oder die gesamte Grundstücksfläche anzugeben ist.
Beispiel:
Für eine Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) in einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 2.000 m² beträgt der Miteigentumsanteil 100/1.000.
Im Bundesmodell ist als Grundstücksfläche nur die anteilige Fläche von 200 m² anzugeben.
Liegt die Wohnung dagegen z.B. in Bayern (Ländermodell), sind alle Flurstücksflächen von insgesamt 2.000 m² unter Angabe des Miteigentumsanteils von 100/1.000 in der Anlage Grundstück einzutragen.
Unterlagen Grundstücksfläche
Die Angabe der Grundstücksfläche kann z.B. in den folgenden Unterlagen zu finden sein:
- Grundbuchauszug,
- Kaufvertrag,
- Kaufvertrag,
- Bestandsnachweis oder
- Liegenschaftskarte
Einige Bundesländer stellen die erforderlichen Angaben zur Grundstücksfläche auch in Informationsschreiben an die Eigentümer oder über sogenannte Grundsteuer-Viewer zur Verfügung.
Wie sich die Grundstücksfläche auswirkt
Grundstücksfläche und Bodenrichtwert bestimmen den Bodenwert im Bundesmodell. Der Bodenwert fließt entweder direkt oder abgezinst in den Grundsteuerwert ein und wird sich damit auf die Höhe der Grundsteuer aus. Bei den Ländermodellen werden für die Grundstücksfläche größtenteils Äquivalenzbeträge gebildet, die in den Steuermessbetrag einfließen und sich damit ebenfalls auf die Grundsteuer auswirken. Wie sich die Grundstücksfläche genau auswirkt, kann in den Artikeln zum Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder zu den einzelnen Ländermodellen nachvollzogen werden.
Fazit
In den meisten Fällen dürfte die Angabe zur Grundstücksfläche einfach den vorhandenen Unterlagen zu entnehmen sein. Alternativ können die Flächenangaben z.B. über einen Grundbuchauszug beschafft werden. Bei Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) ist darauf zu achten, ob in dem Formular zur Anlage Grundstück die gesamte oder nur die anteilige Grundstücksfläche anzugeben ist, da sich dies je nach Bundesland und Berechnungsmodell unterscheiden kann.