Grundsteuerreform Mecklenburg-Vorpommern

Alle Eigentümer von Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern (kurz "MV") sind unmittelbar von der Grundsteuerreform 2025 betroffen. Insbesondere besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Punkte zur neuen Grundsteuer, was für die Abgabe der Grundsteuererklärung in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten ist und wie sich die Grundsteuer zukünftig berechnet.

Grundsteuerreform MV: Das Wichtigste im Überblick

Entscheidung für das Bundesmodell

Am 13. April 2021 hat sich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bei der Grundsteuerreform für das Bundesmodell entschieden. Warum die Entscheidung zugunsten des Bundesmodells getroffen wurde, darüber gibt eine Meldung des Finanzministeriums Auskunft. Danach orientiert sich „die Bemessung der Grundsteuer an der marktüblichen Bewertung von Grundstücken“.

Gut zu wissen:

Für die neue Grundsteuer sind drei Stufen zu unterscheiden, nämlich der Grundsteuerwert (früher Einheitswert), die Grundsteuermesszahl und der kommunale Hebesatz, die in der genannten Reihenfolge miteinander multipliziert werden. Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden anhand der Grundsteuererklärung vom Finanzamt festgestellt, während der Hebesatz von der betreffenden Stadt oder Gemeinde festgelegt und angewendet wird.

 

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Grundsteuer berechnen einfach

Informationsschreiben

In Mecklenburg-Vorpommern müssen rund 1,2 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dafür sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümer per öffentlicher Bekanntmachung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert worden. Zusätzlich wurden die meisten Eigentümer in einem Informationsschreiben über diese Verpflichtung informiert.

Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung Mecklenburg-Vorpommern Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung Mecklenburg-Vorpommern

Gut zu wissen:

In dem Informationsschreiben sind u.a. das Aktenzeichen, unter dem die Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, sowie weitere Informationen enthalten. Steuerpflichtige, die kein Informationsschreiben erhalten haben, sind aufgefordert, sich an das für sie zuständige Finanzamt zu wenden.

Grundsteuererklärung Mecklenburg-Vorpommern

Abgabefrist

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet nach der beschlossenen Fristverlängerung am 31. Januar 2023. Die ursprünglich recht kurze Frist bis zum 31. Oktober 2022 war ungünstig gewählt, da sich diese vier Monate mit der Haupturlaubszeit überschnitten. Dementsprechend beschloss die Finanzministerkonferenz im Oktober den Abgabezeitraum für die Grundsteuererklärung zu verlängern.

Achtung:

Grundsätzlich muss die Grundsteuererklärung in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Nur in Härtefällen ist auf Antrag eine Abgabe in Papierform möglich.

Benötigte Angaben

Für Wohngrundstücke in Mecklenburg-Vorpommern werden insbesondere folgende Angaben für die Grundsteuererklärung benötigt:

Diese und weitere Angaben werden in der Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt, wobei jeweils die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich sind. Nicht erforderlich und auch nicht gewünscht ist, dass zusammen mit der Grundsteuererklärung Unterlagen eingereicht werden. Bei Fragen wird sich das Finanzamt melden.

Hilfreiche Unterlagen

Folgende Unterlagen erleichtern die Abgabe der Grundsteuererklärung:

  • Informationsschreiben, alternativ Einheitswert- oder Grundsteuerbescheid (u.a. für das Aktenzeichen)
  • Grundbuchauszug (z.B. für die Eigentumsverhältnisse)
  • Auszug aus dem Portal Grundsteuerdaten M-V (Angaben zum Grund und Boden, Bodenrichtwert)
  • Bauunterlagen oder Kaufvertrag (u.a. für Baujahr bzw. Wohnfläche)
  • Wohnflächenberechnung

Tipps für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Abgesehen von Härtefällen muss die Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dafür kann u.a. das Elster-Portal genutzt werden, für das regelmäßig eine vorherige Registrierung und typischerweise ein Elster-Zertifikat erforderlich sind.

Wichtig:

Im Zuge der Registrierung für ein Elster-Zertifikat versendet das Finanzamt per Post einen Aktivierungscode. Dieser Vorgang dauert regelmäßig mindestens eine Woche.

Wer die Grundsteuererklärung ohne Elster direkt abgeben möchte, kann dies alternativ über kostenpflichtige Softwareanbieter erledigen. Zu den kostenpflichtigen Softwareanbietern gehören zum Beispiel Grundsteuerwert.de oder WISO Grundsteuer, über die die Grundsteuererklärung ohne eigenes Elster-Zertifikat abgegeben werden kann. Ein großer Vorteil der Softwareanbieter sind die zusätzlichen Erläuterungen, die die Abgabe der Grundsteuererklärung erleichtern.

So sieht beispielsweise die Nutzerführung bei WISO Grundsteuer aus:

WISO Grundsteuer Start

WISO Grundsteuer Start

WISO Grundsteuer Start

Quelle: app.wiso-grundsteuer.de

Tipp:

Alternativ kann für die Grundsteuererklärung auch z.B. ein Steuerberater beauftragt werden. Gerade in komplizierteren Fällen bietet sich das an. Einige Steuerberater bieten die Erstellung der Grundsteuererklärung für Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern schon zu Pauschalpreisen ab ca. 200 bis 300 Euro an.

Grundsteuer berechnen MV

Ausgangspunkt für die Berechnung der Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern ist der Grundsteuerwert. Abhängig von der Grundstücksart und in Abgrenzung zum bisherigen Einheitswert fließen in den Grundsteuerwert unterschiedliche Faktoren wie z.B. die Grundstücksgröße, das Gebäudealter und die Gebäudeflächen ein. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich dann durch Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der von der Grundstücksart abhängigen Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Auch Mecklenburg-Vorpommern ist angehalten, die Grundsteuerreform insgesamt steuerneutral auszugestalten. Dementsprechend werden die meisten Gemeinden ihre Hebesätze bis 2025 noch anpassen.

Grundsteuerwert ermitteln - Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren

Für bebaute Grundstücke sind zwei Bewertungsverfahren vorgesehen, mit denen der Grundsteuerwert in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt wird, nämlich das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Ertragswertverfahren gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohngrundstücke (i.d.R. Mehrfamilienhäuser) sowie Wohnungseigentum. Das Sachwertverfahren kommt für alle anderen Grundstücksarten zur Anwendung, also für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke und Teileigentum. Die genauen Rechenschritte zur Ermittlung des Grundsteuerwerts sind den folgenden Grafiken zu entnehmen:

Ertragswertverfahren Mecklenburg-Vorpommern

  Sachwertverfahren Mecklenburg-Vorpommern

Wichtig:

Am einfachsten lässt sich der Grundsteuerwert für Wohngrundstücke mit dem Grundsteuer Rechner ermitteln. Anhand der Eingabe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt der Rechner z.B. die pauschalierte Nettokaltmiete sowie die richtige Mietniveastufe.

Gut zu wissen:

Den aktuellen Hebesatz, viele Beispiele für die Berechnung der neuen Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern (z.B. für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen) und die Entwicklung des Steueraufkommens finden Sie in unserem Verzeichnis. Dort findet sich beispielsweise der Grundsteuer Hebesatz für Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg sowie Beispiele zur Berechnung der Grundsteuer in Greifswald, Stralsund oder Wismar.

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Hebesatz ✓ Beispiele ✓ Rechner

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich Mecklenburg-Vorpommern bei der Berechnung der neuen Grundsteuer zusammen mit den meisten anderen Bundesländern für das Bundesmodell entschieden hat. Neu daran ist, dass die Berechnung der Grundsteuer anhand von wertabhängigen Faktoren erfolgt, die die Höhe der Grundsteuer maßgeblich beeinflussen. Mit dem Informationsschreiben und einem Auszug aus dem Portal „Grundsteuerdaten M-V“ stellt Mecklenburg-Vorpommern viele benötigte Angaben für die Grundsteuererklärung ganz einfach zur Verfügung. Auch ohne Elster-Zertifikat lässt sich die Grundsteuererklärung bequem über einen Softwareanbieter oder eine Kanzlei erledigen.