Damit die neue Grundsteuer ab 2025 erhoben werden kann, müssen alle Grundstücke in Brandenburg zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Für diesen Zweck sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert worden, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Welche Auswirkungen die Grundsteuerreform für Brandenburg hat, was bei der Grundsteuererklärung zu beachten ist und wie die Grundsteuer zukünftig berechnet wird, fasst dieser Artikel zusammen.
Das Wichtigste im Überblick
Bundesmodell
Brandenburg hat sich, zusammen mit zehn anderen Bundesländern, bei der neuen Grundsteuer für das Bundesmodell entschieden. Grund ist nach Angaben des Finanzministeriums, dass ein wertabhängiges Modell als sozial gerechter angesehen wird. Ziel der Grundsteuerreform seien nicht höhere kommunale Einnahmen, sondern die Erhebung der Grundsteuer auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells. Alle benötigten Daten für die Neuberechnung im Bundesmodell werden in der Grundsteuererklärung abgefragt.
Gut zu wissen:
Für die Grundsteuer in Brandenburg gilt weiterhin ein dreistufige Verfahren. Neu ist, dass der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt wird. Die Grundsteuer berechnet sich zukünftig durch die Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Stadt oder Gemeinde, in dem das Grundstück liegt.
Informationsschreiben
Zwischen Mai und Juni 2022 wurden in Brandenburg Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versendet. Neben allgemeinen Informationen zur neuen Grundsteuer enthält das Informationsschreiben insbesondere das Aktenzeichen unter dem die Erklärung beim Finanzamt abzugeben ist.
Grundsteuererklärung Brandenburg
Abgabefrist
Aufgrund öffentlicher Bekanntmachung wurden alle Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Grundsteuererklärung in Brandenburg bis zum Fristende am 31. Januar 2023 aufgefordert. Damit wurde die ursprünglich am 31. Oktober 2022 endende Abgabefrist einmalig um drei Monate verlängert.
Achtung:
In Brandenburg ist die Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ausnahmsweise ist eine Abgabe der Formulare in Papierform in Härtefällen bei einem entsprechenden Antrag möglich. Zulässig ist ein solcher Antrag z.B., wenn der Steuerpflichtige nicht über das technische Equipment (PC mit Internetanschluss) verfügt. Die Formulare sind dann entweder als PDF auf der Website der brandenburgischen Finanzverwaltung oder als Papiervordruck bei den Finanzämtern erhältlich.
Benötigte Angaben
Abhängig von der Grundstücksart sind unterschiedliche Angaben für die Grundsteuererklärung in Brandenburg erforderlich. Für Wohngrundstücke werden u.a. folgende Angaben benötigt:
- Aktenzeichen,
- Eigentumsverhältnisse (z.B. Alleineigentum, Miteigentum, Erbengemeinschaft),
- Lage des Grundstücks (Adresse),
- Angaben zum Grund und Boden wie Gemarkung, Flur, Flurstück, amtliche Fläche und Bodenrichtwert je Quadratmeter,
- genaue Bezeichnung der Grundstücksart (u.a. Einfamilienhaus, Wohnungseigentum etc.),
- Baujahr der Immobilie, sofern ab 1949 erbaut,
- die Wohn- und Nutzfläche (je Wohnungen) und
- Anzahl der Garagen- bzw. Tiefgaragenstellplätze (ohne Carports oder Stellplätze im Freien).
Bei der Grundsteuererklärung 2022 ist zu beachten, dass sich sämtliche Angaben auf den 1. Januar 2022 als Bewertungsstichtag beziehen. Zusätzlich zur Erklärung sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen an das Finanzamt zu senden. Diese sind lediglich auf Anforderung vorzulegen und sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.
Hilfreiche Unterlagen
Um die Grundsteuererklärung in Brandenburg zügig erledigen zu können, ist es hilfreich zu wissen, in welchen Unterlagen die benötigten Angaben zu finden sind:
- Informationsschreiben, bisheriger Einheitswertbescheid des Finanzamts oder Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das Aktenzeichen,
- Grundbuchauszug für Angaben zu den Eigentumsverhältnissen,
- Auszug aus dem Grundstücksdaten-Portal für Brandenburg für die Flurstücksangaben, die amtliche Fläche des Grundstücks sowie den Bodenrichtwert,
- Bauunterlagen, Kauf- oder Schenkungsvertrag bzw. Teilungserklärung u.a. für das Baujahr der Immobilie sowie die Wohn- und Nutzfläche,
- ggf. separate Berechnung der Wohnfläche.
Praxistipp:
Die wenigsten Grundstückseigentümer sind Steuerexperten, weshalb es sich empfiehlt, bestimmte Themen vorab anzusehen. Die häufigsten Fehler und teure Missverständnisse treten oft bei folgenden Themen auf:
Tipps für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Neben Elster kann die Grundsteuererklärung über verschiedene andere Softwareanbieter elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wem das zu aufwendig ist, der kann z.B. einen Steuerberater mit der Erstellung und Übermittlung der Erklärung beauftragen.
Wichtig:
Für Elster wird typischerweise ein Softwarezertifikat benötigt. Dieses erhält man kostenlos bei der Registrierung. Da zur Freischaltung allerdings ein Aktivierungscode per Post versendet wird, dauert es regelmäßig mindestens eine Woche, bis die Grundsteuererklärung per Elster versendet werden kann.
Bei vielen anderen Softwareanbietern kann die Grundsteuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen über das Elster-Zertifikat des Anbieters versendet werden. Dadurch lassen sich Verzögerungen wie bei Elster vermeiden. Beispielsweise bieten WISO Grundsteuer oder GSW Soft by Dataline eine solche Möglichkeit die Grundsteuererklärung ohne eigenes Softwarezertifikat zu übermitteln. Daneben bieten die meisten anderen Softwareanbieter zusätzliche Erläuterungen und Hilfestellungen, mit denen die Abgabe der Grundsteuererklärung einfach und schnell klappt.
So sieht beispielsweise die Nutzerführung bei WISO Grundsteuer aus:
Quelle: app.wiso-grundsteuer.de
Gut zu wissen:
Für diejenigen die die Grundsteuererklärung per Elster abgeben möchten, bietet die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg sog. Klickanleitungen und Checklisten an./p>
Tipp:
Ganz unkompliziert und am wenigsten Aufwand bereitet die Grundsteuererklärung, wenn diese durch einen Steuerberater erstellt wird. Für viele Eigentümer scheidet diese Option irrtümlicherweise von vornherein wegen der Kosten für den Steuerberater aus. Dabei bieten viele Steuerberater die Erstellung der Grundsteuererklärung zu Pauschalpreisen an, die je nach Fall teils schon ab ca. 200 bis 300 Euro pro Feststellungserklärung beginnen. Damit sind die Kosten oft deutlich niedriger als erwartet.
Grundsteuer berechnen Brandenburg
Die neue Grundsteuer zu berechnen ist grundsätzlich ganz einfach, wenn man den Grundsteuerwert kennt. Denn anschließend wird nur noch der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Grundsteuerwert und der Steuermessbetrag werden anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung durch das Finanzamt festgestellt. Der Hebesatz wird dagegen bis 2025 in den meisten Gemeinden noch mal angepasst werden, damit die Grundsteuerreform in Brandenburg möglichst aufkommensneutral ist.
Gut zu wissen:
Die Grundsteuer ist mit rund 1,8 Millionen Grundstücken und einem Steueraufkommen von derzeit rund 282 Millionen Euro in Brandenburg und auch in allen anderen Bundesländern ein wichtiger Baustein der Kommunalfinanzierung. Bislang basiert die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese sogenannten Einheitswerte reichen in ostdeutschen Bundesländern wie Brandenburg auf das Jahr 1935 zurück, während sie in westdeutschen Bundesländern aus dem Jahr 1964 stammen. Der bisherige Einheitswert wird ab 2025 durch den Grundsteuerwert ersetzt.
Grundsteuerwert ermitteln
Wie sich der Grundsteuerwert berechnet hängt maßgeblich von der Grundstücksart ab. Bebaute Wohngrundstücke wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser werden im Ertragswertverfahren bewertet, in das u.a. die Wohnfläche und statistisch ermittelte Nettokaltmieten einfließen. Für andere Grundstücke wie Geschäftsgrundstücke gilt das Sachwertverfahren. Der genaue Ertrags- oder Sachwert kann Schritt für Schritt anhand folgender Grafiken ermittelt werden:
Wichtig:
Mit dem Grundsteuer Rechner für Brandenburg kann der Grundsteuerwert von Wohngrundstücken ganz einfach ermittelt werden, indem die benötigten Angaben in die Formularfelder eingetragen werden. Anhand des Bundeslandes, der Gemeinde und der Grundstücksart bestimmt der Rechner automatisch die richtige Mietniveaustufe und Nettokaltmiete.
Gut zu wissen:
Beispiele wie sich die neue Grundsteuer in Cottbus, Frankfurt (Oder), Falkensee sowie weiteren Städten und Gemeinden in Brandenburg berechnet, finden sich im Verzeichnis. Ebenfalls hinterlegt sind dort die jeweiligen Hebesätze, z.B. der Hebesatz für die Grundsteuer in Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Oranienburg.
Fazit
Brandenburg folgt dem wertabhängigen Bundesmodell. Im Gegensatz zu einfacheren Ländermodellen werden damit vergleichsweise viele Angaben in der Grundsteuererklärung benötigt. Mit dem Informationsschreiben und dem Grundstücksdaten-Portal bietet Brandenburg eine gute Hilfestellung, um viele der benötigten Daten einfach zu erhalten. Zusätzlich erleichtern lässt sich die Erklärungsabgabe z.B. durch die Nutzung eines Softwareanbieters, mit dem die Grundsteuererklärung ohne Elster (also ohne eigenes Software Zertifikat) übermittelt werden kann. Etwas teurer dafür bequemer geht es ansonsten bei Beauftragung eines Steuerberaters.