Länder dürfen vom Bundesmodell abweichen

Die Öffnungsklausel gibt den Ländern die Befugnis, eigene Gesetze zur Grundsteuer zu erlassen. Ohne sie wäre die Reform der Grundsteuer höchstwahrscheinlich gescheitert. Denn das CSU-geführte Bundesland Bayern bestand auf einer Möglichkeit, bei sich das wertunabhängige Flächenmodell einführen zu können.

Hintergrund: Wer darf eigentlich Gesetze erlassen?

Das Grundgesetz regelt die Gesetzgebungskompetenzen. Im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebung darf allein der Bund Gesetze erlassen.

Konkurrierende Gesetzgebung bedeutet, dass die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung haben, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch macht. Das bedeutet: Eigentlich macht der Bund die Gesetze, falls er dies aber nicht tut, dürfen die Länder Gesetze erlassen.

Allerdings gibt es bestimmte Bereiche, in denen die Länder eigene Gesetze erlassen dürfen, obwohl es bereits ein Gesetz des Bundes gibt.

Mit der Änderung des Grundgesetzes, die im Rahmen der Grundsteuerreform vorgenommen wurde, erhielt der Bund zunächst uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer. Das war nötig, da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezüglich der Grundsteuer nicht ganz klar war. Gleichzeitig eröffnete der Gesetzgeber den Bundesländern eine umfassende abweichende Regelungskompetenz, also das Recht, eigene Gesetze zur Grundsteuer zu erlassen.

Wie wirkt sich die Öffnungsklausel aus?

Eigentlich gelten das Grundsteuergesetz und das Bewertungsgesetz bundeseinheitlich – es sei denn, ein Bundesland macht von der Öffnungsklausel Gebrauch und erlässt eigene Regelungen zur Ermittlung der Grundsteuer. Dann gilt das Landesgesetz.

Gut zu wissen:

Wichtig: Die landesrechtliche Grundsteuer dürfen die Gemeinden erst ab 1.1.2025 erheben.

Länderfinanzausgleich: Sind zwei Steuererklärungen erforderlich?

Der Länderfinanzausgleich gleicht die in den Bundesländern sehr unterschiedliche Finanzkraft aus. Diese hängt nicht zuletzt auch von der Finanzkraft der Kommunen ab, für die die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle ist. Änderungen im Bereich der Grundsteuer wirken sich also auf den Länderfinanzausgleich aus.

Gut zu wissen

Der Länderfinanzausgleich berechnet sich im Rahmen der Grundsteuer ausschließlich auf Basis der bundeseinheitlichen Regelungen, und zwar unabhängig davon, ob ein Land von der Öffnungsklausel Gebrauch macht oder nicht.

Das Bundesfinanzministerium stellt dazu klar: „Kein Land soll sich zu Lasten anderer Länder arm rechnen können.“ Auch sollen die Steuerpflichtigen keine doppelten Grundsteuererklärungen – also einmal für die Ländergrundsteuer, einmal für den Finanzausgleich – abgeben müssen.

Überblick Ländermodelle

Zwischenzeitlich haben sich neben Bayern noch andere Bundesländer für eigene Ländermodelle entschieden. Aus der nachfolgenden Grafik wird ersichtlich, welche Bundeländer eigene Modelle und welche das Bundesmodell anwenden:

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Grundsteuer Bundesländer

Ausblick

Ob und welche Bundesländer später von der Öffnungsklausel Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. Falls das Flächenmodell zur Anwendung kommen sollte, ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis es die ersten Klagen geben wird. Auch wird es interessant werden, wie die Länder eine doppelte Grundsteuererklärung vermeiden wollen.