Mieter und Vermieter

Zwischen Mietern und Vermietern wird hierzulande viel gestritten. Sei es um die Höhe der Miete, die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung oder die korrekte Abrechnung der Nebenkosten. Die Liste ließe sich beliebig erweitern. Im Gegensatz zu verbrauchsabhängigen Betriebskosten bietet die Grundsteuer wenig bis gar kein Streitpotential. Trotzdem gibt es einige Punkte, die Mieter und Vermieter beachten sollten.

Zum ersten: Der Vermieter darf die Grundsteuer auf den Mieter umlegen. Das ist gesetzlich geregelt (§ 556 BGB i. V. m. der Betriebskostenverordnung).

Zum zweiten: Die Aufteilung der Grundsteuer auf mehrere Mieteinheiten erfolgt nach Wohnfläche. Dabei sind auch leerstehende Wohnungen mit einzubeziehen.

Zum dritten: Der Vermieter darf die Grundsteuer als Werbungskosten in der Einkommensteuer-Erklärung absetzen. Die auf den Mieter umgelegte Grundsteuer muss er aber wieder als Einnahme versteuern.

Gut zu wissen

An der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf den Mieter hat sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert – auch wenn so mancher das gerne anders gehabt hätte.

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