Grundsteuerreform Rheinland-Pfalz

Die Grundsteuerreform 2025 hat zur Folge, dass sämtlicher Grundbesitz in Rheinland-Pfalz neu bewertet werden muss. Alle Grundstückseigentümer sind deshalb aufgefordert worden, eine Grundsteuererklärung auf den Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben. Die Auswirkungen der Grundsteuerreform, was bei der Grundsteuererklärung 2022 für RLP zu beachten ist und wie sich die Grundsteuer zukünftig berechnet, erläutert dieser Artikel.

Das Wichtigste im Überblick

Bundesmodell

Rheinland-Pfalz ist eines von insgesamt elf Bundesländern, die sich bei der neuen Grundsteuer für das Bundesmodell entschieden haben. Im Gegensatz zu einfacheren Ländermodellen, werden für das Bundesmodell relativ viele Angaben benötigt, die in der Grundsteuererklärung (sog. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts) abgefragt werden.

Gut zu wissen:

Wie nach der alten Rechtslage sind drei Faktoren für die Höhe der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz maßgeblich. Neu ist lediglich der Grundsteuerwert, der den bisherigen Einheitswert ersetzt. Die Grundsteuer ermittelt sich dann, indem der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.


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Grundsteuer berechnen einfach

Informationsschreiben

In der Zeit von Mai bis Ende Juli 2022 haben Eigentümer von Grundstücken in Rheinland-Pfalz ein Informationsschreiben der Finanzbehörden sowie eine Ausfüllhilfe, das sogenannte Datenstammblatt, erhalten. Dieses Datenstammblatt enthält bereits sogenannte erklärungsrelevante Geobasisdaten zum Stichtag 1. Januar 2022. Dazu gehören unter anderem das Aktenzeichen, das Flurstück, die Lagebezeichnung, die amtliche Fläche und der Bodenrichtwert. Diese Daten können nach Prüfung auf Richtigkeit vom Eigentümer übernommen und in die Grundsteuererklärung eingetragen werden.

Grundsteuer Informationsschreiben RLP Datenstammblatt
Muster_Datenblatt_Grundsteuer_RLP.png

Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

Grundsteuererklärung RLP

Abgabefrist

Durch öffentliche Bekanntmachung wurden alle Eigentümer von Grundbesitz in Rheinland-Pfalz zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Frist für die Einreichung endet am 31. Januar 2023. Die Forderung vieler Verbände, die Abgabefrist zu verlängern, war damit erfolgreich.

Achtung:

In Rheinland-Pfalz muss die Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Nur in Ausnahmefällen, sog. Härtefällen, ist auch die Verwendung von Vordrucken in Papierform möglich. Voraussetzung dafür ist ein Antrag beim zuständigen Finanzamt. Wird der Antrag positiv entschieden, erhält man die Formulare direkt vom Finanzamt oder kann diese elektronisch als PDF herunterladen. Ein Härtefall liegt z.B. vor, wenn dem Steuerpflichtigen die erforderliche technische Ausstattung für eine elektronische Übermittlung fehlt.

Benötigte Angaben

Für die Feststellung des Grundsteuerwerts und des Steuermessbetrages werden in Rheinland-Pfalz für Wohngrundstücke u.a. folgende Daten in der Grundsteuererklärung abgefragt:

  • Aktenzeichen (17-stellig),
  • Daten zu den Eigentumsverhältnissen (z.B. Alleineigentum, Miteigentum, Erbengemeinschaft etc.),
  • Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Grundbuchangaben wie Gemarkung, Flur, Flurstück etc.
  • amtliche Fläche des Grundstücks sowie der Bodenrichtwert,,
  • Grundstücksart (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.),
  • Baujahr der Immobilie (ab dem Baujahr 1949),
  • Wohnfläche und je nach Grundstücksart auch die Nutzfläche sowie
  • Anzahl der Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen.

Für die Grundsteuererklärung im Rahmen der Neubewertung auf den 1. Januar 2022 ist zu beachten, dass sich sämtliche Angaben in der Erklärung auf diesen Stichtag beziehen. Ferner sind zusammen mit der Erklärung grundsätzlich keine Unterlagen einzureichen. Nur im Einzelfall und auf Anforderung sind dem zuständigen rheinland-pfälzischen Finanzamt Unterlagen nachzureichen.

Hilfreiche Unterlagen

Für die Grundsteuererklärung in Rheinland-Pfalz ist es hilfreich, wenn folgende Unterlagen bei der Erstellung zur Verfügung stehen:

  • das Informationsschreiben inkl. der Anlage „Datenstammblatt“ für das Aktenzeichen bzw. die Lage, die Grundbuchangaben, die amtliche Fläche sowie den Bodenrichtwert,
  • Grundbuchauszug für die Eigentumsverhältnisse,
  • Grundbuchauszug für die Eigentumsverhältnisse und ggf. die Grundbuchangaben,
  • Bauunterlagen, Kaufvertrag bzw. Teilungserklärung für das Baujahr bzw. die Wohnfläche,
  • separate Berechnung der Wohn- und ggf. Nutzfläche.

Praxistipp:

In dem Formular für die Grundsteuererklärung werden diverse Begriffe verwendet, die sich nicht unbedingt von selbst erklären. Häufige Fragen und teure Fehler lassen sich oft vermeiden, wenn Sie sich vorab kurz zu den folgenden Themen informieren:

Tipps für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärung kann z.B. kostenlos per Elster, über einen privaten Softwareanbieter oder durch einen beauftragten Steuerberater erledigt werden. Bei Elster ist zu beachten, dass typischerweise ein Softwarezertifikat benötigt wird, welches man bei der Registrierung erhält.

Wichtig:

Nach der Registrierung bei Elster für ein Softwarezertifikat, versendet das Finanzamt einen Freischaltcode per Post. Die Aktivierung des Elster-Kontos dauert daher in der Regel mindestens eine Woche.

Bequemer lässt sich die Grundsteuererklärung über private Softwareanbieter erstellen. Einerseits bieten die meisten Softwareanbieter zusätzlich hilfreiche Erläuterungen und andererseits lässt sich die Erklärung oft auch ohne eigenes Elster-Zertifikat abgeben. Beispielsweise bieten WISO Grundsteuer und Grundsteuerwert.de eine solche Möglichkeit an. Insbesondere für Steuerpflichtige, die noch keine Erfahrung mit Elster haben oder zusätzliche Erklärungen wünschen, sind die genannten Anbieter eine gute Wahl.

So sieht beispielsweise die Nutzerführung bei WISO Grundsteuer aus:

WISO Grundsteuer Start

WISO Grundsteuer Start

WISO Grundsteuer Start

Quelle: app.wiso-grundsteuer.de

Gut zu wissen:

Wer für Grundstücke in Rheinland-Pfalz die Grundsteuererklärung per Elster abgeben möchte, für den bietet die Finanzverwaltung als Hilfestellung sog. Klickanleitungen. Anhand der Klickanleitungen wird die Erklärungsabgabe beispielhaft für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung Schritt für Schritt erläutert.

Tipp:

Wer den Aufwand scheut oder keine Fehler bei der Grundsteuererklärung machen möchte, für den empfiehlt sich z.B. einen Steuerberater mit der Erstellung zu beauftragen. Knackpunkt sind für viele Steuerpflichtige die Kosten für die Grundsteuererklärung, die bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars jedoch von Anfang an transparent sind. Einige – auch deutschlandweit tätige - Steuerberater bieten die Grundsteuererklärung in einfacheren Fällen bereits zu Pauschalhonoraren ab ca. 200-300 Euro über das Internet an.

Grundsteuer berechnen RLP

Rheinland-Pfalz folgt bei der Berechnung der Grundsteuer dem Bundesmodell. Das bedeutet, dass der Grundsteuerwert die Basis für die Ermittlung der Grundsteuer ist. Er wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Da die neue Grundsteuer in den rheinland-pfälzischen Gemeinden aufkommensneutral sein soll, ist bis zum Inkrafttreten der Grundsteuerreform in 2025 mit einer Anpassung der Hebesätze zu rechnen.

Grundsteuerwert ermitteln

Der Grundsteuerwert ermittelt sich je nach Grundstücksart nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren. In Rheinland-Pfalz gelegene Wohngrundstücke werden nach dem Ertragswert bewertet und alle anderen Grundstücksarten im Sachwertverfahren. Zu den Wohngrundstücken zählen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum). In den Ertragswert fließen verschiedene Faktoren ein, wie die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, das Gebäudealter sowie die Höhe der für RLP statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Um den genauen Grundsteuerwert zu berechnen, sind die folgenden Rechenschritte vorzunehmen:

Ertragswertverfahren Mecklenburg-Vorpommern

  Sachwertverfahren Mecklenburg-Vorpommern

Wichtig:

Eine komplizierte händische Berechnung des Grundsteuerwerts können Sie sich für Wohngrundstücke ersparen, wenn Sie den Grundsteuer Rechner nutzen. Nach der Angabe des Bundeslandes, der Gemeinde und der Grundstücksart ermittelt der Rechner automatisch die zutreffende pauschalierte Nettokaltmiete unter Berücksichtigung der örtlichen Mietniveaustufe.

Gut zu wissen:

In dem Städte- und Gemeindeverzeichnis von Grundsteuer.de sind u.a. die Hebesätze und Beispiele zur Berechnung der neuen Grundsteuer für fast alle Orte in Rheinland-Pfalz enthalten, z.B. der Grundsteuer Hebesatz von Mainz, Koblenz oder Kaiserslautern. Berechnungsbeispiele für die Grundsteuer in Ludwigshafen, Trier oder Worms finden sich dort genauso wie für kleinere Gemeinden.

Gemeinde suchen

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Gemeinde suchen & Grundsteuer berechnen

Hebesatz ✓ Beispiele ✓ Rechner

Fazit

Zusammen mit elf anderen Bundesländern hat sich Rheinland-Pfalz für das Bundesmodell entschieden. Danach werden bei der Grundsteuererklärung relativ viele Angaben benötigt. Glücklicherweise sind in dem Informationsschreiben der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung die meisten Angaben bereits aufgeführt, sodass die Erklärung jedenfalls in einfacheren Fällen kein Hexenwerk ist. Wer sich die Grundsteuererklärung erleichtern möchte und zusätzliche Hilfestellungen gut gebrauchen kann, für den empfiehlt sich ein Softwareanbieter mit dem die Grundsteuererklärung ohne Elster übermittelt werden kann. Noch bequemer und einfacher geht es ansonsten nur bei Beauftragung eines Steuerberaters.