Grundsteuerreform Thüringen

Alle im Freistaat Thüringen gelegenen Grundstücke müssen wegen der Grundsteuerreform 2025 neu bewertet werden. Die Finanzverwaltung hat deshalb alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Der Artikel fasst die Grundsteuerreform in Thüringen zusammen, gibt Hinweise für die Grundsteuererklärung und erläutert die Berechnung der neuen Grundsteuer.

Das Wichtigste im Überblick

Bundesmodell

Thüringen hat sich mit der Mehrzahl der Bundesländer für das Bundesmodell entschieden. Dabei handelt es sich um ein wertabhängiges Modell, für dessen Berechnung diverse Grundstücksangaben benötigt werden, die über die Grundsteuererklärung abgefragt werden.

Gut zu wissen:

Das bisher dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten. Danach errechnet sich die neue Grundsteuer durch Multiplikation von Grundsteuerwert (früher Einheitswert) mit der Steuermesszahl und dem von den Städten und Gemeinden festgelegten Hebesatz.

 

Image
Grundsteuer berechnen einfach

Informationsschreiben

Seit April und bis Ende Mai 2022 hat die Thüringer Finanzverwaltung rund 1,5 Millionen Informationsschreiben an alle Eigentümer mit Grundbesitz in Thüringen verschickt und per Allgemeinverfügung zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert. Dem Informationsschreiben lässt sich das Aktenzeichen, also die Steuernummer unter der das Grundstück geführt wird, das zuständige Finanzamt und die Lagebezeichnung entnehmen. Selbst wenn irrtümlicherweise kein Informationsschreiben versendet wurde, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Grundsteuer Informationsschreiben Thüringen Seite 1 Grundsteuer Informationsschreiben Thüringen Seite 2

Grundsteuererklärung Thüringen

Abgabefrist

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Damit wurde die ursprünglich am 31. Oktober endende Abgabefrist um drei Monate verlängert.

Achtung:

Gesetzlich ist geregelt, dass die Grundsteuererklärung in Thüringen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. Nur in Härtefällen und auf Antrag kann davon abgewichen werden. D.h. die Formulare dürfen nur in Ausnahmefällen händisch ausgefüllt, unterzeichnet und in Papierform abgegeben werden.

Benötigte Angaben

Für Wohngrundstücke werden im Freistaat Thüringen in der Grundsteuererklärung insbesondere folgende Angaben abgefragt:

  • das Aktenzeichen,
  • die Eigentumsverhältnisse,
  • die Lage des Grundstücks,
  • Daten zum Grund- und Boden (u.a. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert),
  • die Grundstücksart (z.B. Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.),
  • das Baujahr des Gebäudes (sofern ab 1949 erbaut),
  • die Wohnfläche und je nach Grundstücksart auch die Nutzfläche sowie
  • die Zahl der Tief-/Garagenstellplätze.

Wichtig ist, dass sich die Angaben im Rahmen der Neubewertung jeweils auf den Stichtag 1. Januar 2022 beziehen. Grundsätzlich sollen zu der Grundsteuererklärung keine Unterlagen mit eingereicht werden. Lediglich auf Anforderung der Thüringer Finanzämter sind entsprechende Unterlagen zur Prüfung der Steuererklärung zu übersenden. Damit versteht sich von selbst, dass die Unterlagen sorgfältig aufgehoben werden sollten.

Hilfreiche Unterlagen

Am einfachsten klappt die Grundsteuererklärung, wenn folgende Unterlagen bereitstehen:

  • Informationsschreiben bzw. Einheitswert- oder Grundsteuerbescheid (u.a. für das Aktenzeichen bzw. die Lagebezeichnung)
  • Grundbuchauszug (z.B. für die Eigentumsverhältnisse)
  • Auszug aus dem Grundsteuer Viewer Thüringen (u.a. für die Gemarkung, Flur, Flurstück sowie die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert)
  • Bauunterlagen, Kaufvertrag bzw. Teilungserklärung (z.B. für das Baujahr bzw. Angaben zur Wohn- und Nutzfläche)
  • separate Wohnflächenberechnung

Praxistipp:

Die meisten Fragen und größten Fehlerquellen ergeben sich bei folgenden Themen, weshalb ein Blick in die verlinkten Artikel oft lohnt.

Tipps für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärung kann in Thüringen u.a. kostenfrei per Elster, über kostenpflichtige Softwareanbieter oder durch einen Steuerberater abgegeben werden. Für die Abgabe per Elster ist in der Regel ein Softwarezertifikat erforderlich, das man bei der Registrierung erhält.

Wichtig:

Die Registrierung bei Elster kann bis zu zwei Wochen dauern, worauf auch in dem Informationsschreiben der Thüringer Finanzämter hingewiesen wird. Dies hängt damit zusammen, dass für die Freischaltung ein Aktivierungscode benötigt wird, den man per Post erhält.

Dies ist ein großer Vorteil vieler kostenpflichtiger Softwareanbieter, wie beispielsweise Grundsteuerwert.de oder WISO Grundsteuer, über die die Grundsteuererklärung ohne Elster abgegeben werden kann. Ein eigenes Elster-Zertifikat wird dann nicht benötigt. Zusätzlich verfolgen die Anbieter den Ansatz, die Grundsteuererklärung durch eine gute Benutzerführung sowie hilfreiche Beschreibungen zu erleichtern.

So sieht beispielsweise die Nutzerführung bei Grundsteuerwert.de aus:

Quelle: grundsteuerwert.de

Gut zu wissen:

Für Elster-Nutzer bietet Thüringen auf seiner Website Anleitungen (rechte Spalte), in denen erläutert wird, wie die Grundsteuererklärung in Musterfällen auszufüllen ist. Die sog. Klickanleitungen gibt es z.B. für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. In bestimmten einfachen Fällen kann auch das Angebot „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ genutzt werden. Ohne Elster-Zertifikat wird jedoch wieder ein Freischaltcode per Post versendet.

Tipp:

Gerade in aufwändigeren, komplizierteren Fällen oder für diejenigen, die sich mit der elektronischen Abgabe unsicher fühlen, bietet sich die Erstellung der Grundsteuererklärung durch eine Steuerkanzlei an. Die Kosten für einen Steuerberater sind dabei oft günstiger als gedacht. Wird ein Pauschalhonorar vereinbart, welches bei einigen Kanzleien schon ab ca. 200-300 Euro pro Erklärung losgeht, besteht von Anfang an Kostentransparenz.

Grundsteuer berechnen Thüringen

Thüringen folgt bei der Berechnung der neuen Grundsteuer dem Bundesmodell. Danach vollzieht sich die Berechnung in drei Schritten, wonach der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert wird. Da die Grundsteuer in Thüringen aufkommensneutral sein soll, werden die meisten Städte und Gemeinden voraussichtlich ihre Hebesätze bis 2025 noch anpassen.

Grundsteuerwert ermitteln

Der Grundsteuerwert bebauter Grundstücke wird mithilfe des Ertragswert- oder Sachwertverfahrens berechnet. Welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, richtet sich nach der Grundstücksart. Das Ertragswertverfahren kommt z.B. bei Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) zur Anwendung. Das Sachwertverfahren gilt für gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücken, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke. Die genauen Berechnungsschritte ergeben sich aus folgenden Grafiken:

Ertragswertverfahren Mecklenburg-Vorpommern

  Sachwertverfahren Mecklenburg-Vorpommern

Wichtig:

Mit dem Grundsteuer Rechner für Thüringen lässt sich ganz einfach der Grundsteuerwert von Wohngrundstücken berechnen. Anhand der Angabe des Bundeslandes und der Gemeinde bestimmt der Rechner das richtige Berechnungsmodell und berücksichtigt die örtliche Mietniveaustufe und die nach dem Gesetz anzusetzende Nettokaltmiete.

Gut zu wissen:

Beispiele zur Berechnung der neuen Grundsteuer in Erfurt, Jena oder Gera sind in dem Städte- und Gemeindeverzeichnis enthalten. Dort findet sich beispielsweise auch der Grundsteuer Hebesatz für Weimar, Gotha, Eisenach oder weitere Gemeinden.

Gemeinde suchen

PLZ eingeben und Gemeinde suchen

Gemeinde suchen & Grundsteuer berechnen

Hebesatz ✓ Beispiele ✓ Rechner

Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass der Freistaat Thüringen bei der Grundsteuerreform dem Bundesmodell folgt und damit wertabhängige Faktoren die Höhe des Grundsteuerwerts maßgeblich beeinflussen. Für die Erstellung der Grundsteuererklärung ist positiv zu werten, dass Thüringen Informationsschreiben versendet hat und zusätzlich mit dem „Grundsteuer Viewer“ einen leichten Abruf vieler Grundstücksdaten ermöglicht. Wem Elster oder die Grundsteuererklärung insgesamt zu kompliziert ist, für den empfiehlt es sich entweder einen anderen Softwareanbieter auszuprobieren oder mit der Erstellung direkt eine Kanzlei zu beauftragen.