Saarland: So funktioniert das modifizierte Bundesmodell

Das Saarland macht zwar auch von der Öffnungsklausel Gebrauch, führt jedoch lediglich – wie auch Sachsen – eigene landesspezifische Steuermesszahlen ein. Im Übrigen wird das Bundesmodell unverändert umgesetzt. Das saarländische Modell ist deshalb eigentlich nur ein modifiziertes Bundesmodell.

 

Die Grundsteuerreform im Saarland: Das Wichtigste im Überblick

Das Saarländische Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar vom 15.09.2021) ist am 29.10.2021 in Kraft getreten (Amtsblatt des Saarlandes 2021 Teil I S. 2372).

Die Berechnung des Grundsteuerwertes erfolgt nach dem Bundesmodell. Abweichungen gibt es lediglich bei den Steuermesszahlen (Stufe 2).

Überblick: Wo rechnet das Saarland abweichend gegenüber dem Bundesmodell?

Stufe 1: Grundsteuerwert  
Stufe 2: Steuermesszahl abweichende Regelung
Stufe 3: Hebesatz  

Bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und Betriebe (Grundsteuer A) gelten im Saarland die Regelungen des Bundesmodells unverändert.

Grundsteuererklärung im Saarland: Was ist wann zu tun?

Damit das Finanzamt die Neubewertung durchführen kann, müssen Grundstückseigentümer für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben, im Saarland „Feststellungserklärung“ genannt.

Zur Abgabe verpflichtet ist der Eigentümer des Grundstücks. Die Grundsteuererklärung muss er im Zeitraum vom 1.7. 2022 bis 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einreichen, und zwar auf elektronischem Weg per ELSTER.

Eine Abgabe auf Papierformularen ist nur in begründeten Härtefällen gestattet, also wenn zum Beispiel kein PC oder kein Internetzugang zur Verfügung steht.

 

Da das Saarland den Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell berechnet, sind dementsprechend viele Angaben erforderlich:

Gut zu wissen:

Ende Juni 2022 erhält jeder Eigentümer eines Grundstücks im Saarland ein Informationsschreiben, in dem einige der geforderten Daten enthalten sind. Der zum 1.1.2022 gültige Bodenrichtwert für das Grundstück kann im Geoportal Saarland unter geoportal.saarland.de/Grundsteuer/ abgefragt werden, und zwar kostenlos.

Die Wohnfläche kann nach der Wohnflächenverordnung ermittelt werden, sie ergibt sich aber auch zum Beispiel aus Mietverträgen, Kaufverträgen, Bauplänen und ähnlichen Unterlagen.

Übrigens: Im Rahmen des Bundesmodells müssen Grundstückseigentümer alle sieben Jahre eine Grundsteuererklärung abgeben, so auch im Saarland. Eine Erklärung zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten ist nur erforderlich, wenn Änderungen eintreten, die für die Grundsteuer von Bedeutung sind. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Grundstück bebaut oder geteilt, ein bestehendes Gebäude abgerissen oder es gewerblich und nicht mehr zum Wohnen genutzt wird.

 

So berechnet sich die Grundsteuer im Saarland

Das Saarland wendet grundsätzlich das Bundesmodell an, hat aber davon abweichende Steuermesszahlen beschlossen:

Steuermesszahl für

Bundesmodell

Saarländisches Modell

unbebaute Grundstücke

0,34 ‰

0,64 ‰

Einfamilienhäuser

Zweifamilienhäuser

Mietwohngrundstücke

Wohnungseigentum

0,31 ‰

0,34 ‰

Teileigentum

Geschäftsgrundstück

gemischt genutzte Grundstücke

sonstige bebaute Grundstücke

0,34 ‰

0,64 ‰

 

Ansonsten unterscheiden sich die Rechenschritte und die verwendeten Zahlen von Bund und Saarland nicht.

Durch die Festlegung unterschiedlicher Messzahlen sollen Wohnimmobilien geringer belastet werden als zum Beispiel Gewerbeimmobilien. Bis zum Grundsteuerwert sind die Rechenwege deshalb identisch.

Beispiel:

Familie Schneider lebt im Saarland. Der Grundsteuerwert für ihr Einfamilienhaus beträgt 183.600 Euro. Der Hebesatz liegt bei 490 %.

So wird nach dem saarländischen Landesmodell gerechnet

 

 

 

Landesmodell

 

Grundsteuerwert

 

183.600 Euro

×

Steuermesszahl

×

0,00034

=

Steuermessbetrag

=

62,42 Euro

×

Hebesatz

×

490 %

=

Grundsteuer

=

305,86 Euro

Die Grundsteuer nach dem saarländischen Landesmodell fällt für Wohngrundstücke etwas höher aus als nach dem Bundesmodell, was an der höheren Steuermesszahl für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum liegt.

 

Ansonsten …

Die deutlich höhere Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke oder Gewerbegrundstücke bewirkt, dass nach dem Landesmodell deutlich mehr Grundsteuer zu zahlen ist, als nach dem Bundesmodell fällig wäre.

Beispiel:

Familie Wagner besitzt ein unbebautes Grundstück im Saarland. Der Grundsteuerwert beträgt 150.000 Euro, der Hebesatz liegt bei 490 %.

Beim Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl 0,34 ‰, daraus ergibt sich ein Steuermessbetrag in Höhe von 51 Euro, die Grundsteuer liegt bei 249,90 Euro.

Im Saarland beträgt die Steuermesszahl 0,64 ‰, daraus ergibt sich ein Steuermessbetrag in Höhe von 96 Euro, die Grundsteuer liegt bei 470,40 Euro – ein Plus von 220,50 Euro gegenüber dem Bundesmodell.

 

Fazit

Das Saarland nimmt am Bundesmodell nur eine punktuelle Modifizierung vor. Gerade diese führt aber zu einer deutlich höheren Grundsteuer für unbebaute Grundstücke und Gebäude, in denen nicht überwiegend gewohnt wird.

Ziel war es hier jedoch, den saarländischen Kommunen das Grundsteueraufkommen zu sichern, ohne die im Saarland stark vertretenen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern zu belasten. Insbesondere soll durch die unterschiedlichen Messzahlen eine Anhebung der Hebesätze vermieden werden.